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VD

AKTUELLES



A K T U E L L E S

EREIGNISSE von 1998 - 2004

1998
Die "PLATTFORM OESTERREICH", die sich aus dem "Kirchenvolksbegehren" entwickelt hat, beschließt, 3 Ausbildungsgruppen für Frauen, die in der römisch-katholischen Kirche Priesterinnen werden wollen, einzurichten. Es entsteht eine Gruppe in Innsbruck unter der Leitung von Dr. Martha Heizer, eine Gruppe in Wien unter Leitung von Ingrid Thurner und eine Gruppe in Linz unter Leitung von Christine Mayr-Lumetzberger. Gleichzeitig beginnt in Deutschland die Gruppe Maria von Magdala unter Leitung von Angelika Fromm mit der Ausbildung von Frauen zu Diakoninnen

1998 - 2001
Die Ausbildungsgruppe in Linz, die sich fortan:
      "Gruppe: Weiheämter für Frauen"
nennt, sucht weltweit einen Bischof mit katholischer apostolischer Sukzession, der in der legitimen Nachfolge des Apostels Petrus steht und eine sakramental gültige Priesterinnenweihe spenden kann.

Januar 2001
Die Gemeine Spiritus Christi in Rochester (USA) findet für die Weihe einer Frau zur Priesterin Bischof Hickmann aus Kalifornien. Bischof Hickmann weiht im Jahre 2001 Mary Ramermann zur katholischen Priesterin.

März 2002
Dr. Gisela Forster aus Bayern findet Bischof Dr. Romulo Braschi aus Argentinien Dieser kann eine doppelte apostolische Sukzession nachweisen: Eine aus der Richtung Bischof Padin, eine weitere aus der Richtung Bischof Geronimo Podesta.

März 2002
Die Ausbildunggruppe "Weiheämter für Frauen" plant mit Bischof Dr. Romulo Braschi die Priesterinnenweihe. Bischof Adalberto Santo, der über einen Journalisten vermittelt wurde, erklärt sich ebenfalls bereit, Frauen die Priesterinnenweihe zu spenden.

Palmsonntag 2002
Bischof Adalberto Santo und Bischof Dr. Romulo Braschi, beide in der nachgewiesenen legitimen apostolischen Sukzession, spenden 4 Frauen aus der Ausbildungs- gruppe Weiheämter für Frauen und 2 weiteren Frauen aus Deutschland die Diakoninnenweihe.

9. Mai 2002
Bischof Dr. Romulo Braschi weiht den römisch-katholischen Priester Rafael Ferdinand Regelsberger aus Österreich zum Bischof. Dr. Romulo Braschi will diese Bischofsweihe vor allem, um seine apostolische Sukzession weiterzugeben und weil er befürchtet, vom Vatikan an der Priesterinnenweihe gehindert zu werden.

29. Juni 2002
Bischof Dr. Romulo Braschi und Bischof Rafael Regelsberger, beide in der apostolischen Sukzession des Apostels Petrus, spenden auf der MS PASSAU, einem DONAUSCHIFF, das zwischen Passau und Linz verkehrt, 3 Frauen aus der Ausbildungsgruppe "Weiheämter für Frauen" und weiteren vier Frauen aus aus Deutschland und Amerika die Priesterinnenweihe, exakt nach dem römisch-katholischen Ritus und von einem Notar dokumentiert.


10. Juli 2002   Monitum

Kardinal Ratzinger erläßt ein MONITUM (Ermahnung), mit dem er den neu geweihten Priesterinnen die Exkommunikation androht, falls sie nicht bis zum 22. Juli 2002 "Reue bekennen" und "um Verzeihung bitten":

Erklärung (MONITUM)

Die von Kardinal Ratzinger und dem Sekretär der Glaubenskongregation, Erzbischof Tarcisio Bertone, unterzeichnete Erklärung hat folgenden Wortlaut:

"Am vergangenen 29. Juni hat der Gründer einer schismatischen Gemeinschaft, Romulo Antonio Braschi, versucht, den katholischen Frauen Christine Mayr-Lumetzberger, Adelinde Theresia Roitinger, Gisela Forster, Iris Müller, Ida Raming, Pia Brunner und Angela White die Priesterweihe zu erteilen.

Um das Gewissen der Gläubigen zu orientieren und jeden Zweifel in dieser Angelegenheit zu beseitigen, möchte die Kongregation für die Glaubenslehre in Erinnerung rufen, dass die Kirche gemäß dem Apostolischen Schreiben 'Ordinatio sacerdotalis' von Papst Johannes Paul II. 'keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen endgültig an diese Entscheidung zu halten haben'. Die erfolgte 'Priesterweihe' ist die Simulation eines Sakramentes und deshalb ungültig und nichtig und stellt einen schweren Verstoß gegen die göttliche Verfassung der Kirche dar. Weil der 'weihende' Bischof einer schismatischen Gemeinschaft angehört, handelt es sich darüber hinaus um ein schweres Vergehen gegen die Einheit der Kirche. Der Vorfall schadet auch der rechten Förderung der Frau, die in der Kirche und in der Gesellschaft einen eigenen, spezifischen und unersetzbaren Platz einnimmt.

Mit dieser Erklärung, die sich den vorausgehenden Stellungnahmen des Bischofs von Linz und der Österreichischen Bischofskonferenz anschließt, werden die oben genannten Frauen gemäß Kan. 1347 § 1 des kirchlichen Gesetzbuches (CIC) verwarnt, dass sie sich die Exkommunikation zuziehen, wenn sie nicht - bis zum 22. Juli 2002 - die Nichtigkeit der von einem schismatischen Bischof empfangenen "Weihe" anerkennen, die im Widerspruch zur endgültigen Lehre der Kirche steht, und Reue bekennen und um Verzeihung bitten für das bei den Gläubigen verursachte Ärgernis".


11. Juli 2002   Persönlicher Brief an den Papst

Lieber Papst Johannes Paul II.,

Sie sind ein welterfahrener und versöhnlicher, aufgeschlossener und moderner Mensch.
Nun hat leider der Präfekt Ihrer Glaubenskongregation, Josef Ratzinger gemeint, er müßte in mittelaterlicher, wenig toleranter und engstirniger Art und Weise uns Frauen strafen, die wir sehr glücklich darüber sind, dass wir am 29. Juni 2002 genau nach römisch-katholischem Ritus von einem katholischen Bischof mit der apostolischen Sukzession zu römisch-katholischen Priesterinnen geweiht worden sind.

Ratzinger schreibt von einem § 1347, der nach genauer Nachsicht in dem Handbuch des katholischen Kirchenrechts eine Bestrafung beinhaltet, die nicht so schnell und so hart angewendet werden sollte: "Keinesfalls darf der Ordinarius ein Strafverfahren einleiten, wenn die Besserung des Täters auf andere Weise erreicht werden kann. Er muß daher auch prüfen, wie es um die hartnäckige Widersetzlichkeit eines Täters steht und ob nicht die Wiederherstellung der Gerechtigkeit und die Behebung eines Ärgernisses auch ohne Strafprozess erreicht werden können." (Josef Listl und Heribert Schmitz, Handbuch des Katholischen Kirchenrechts, Verlag Pustet, Regensburg 1999, Seite 1215)

Wir Frauen denken, dass wir nach unserem Gewissen, das ja die höchste Entscheidungsinstanz bei einem Christen und einer Christin ist, richtig gehandelt haben. Wir wollen nicht länger zusehen, wie das Evangelium in der katholischen Kirche nicht mehr verkündet werden kann, weil die Männer nicht mehr bereit sind, sich für das Priesteramt zu entscheiden (der Rückgang der Neupriester ist dramatisch).

Dazu glauben wir, dass "Strafe" in jedem Fall schlecht für künftige Dialoge ist - und wir wollen doch unsere Verständigungsbasis nicht zerstören. Wenn Sie jetzt das Damoklesschwert der Exkommunikation über uns hängen, so verletzen Sie uns zutiefst und geben uns keine Chance, mit Ihnen vernünftig ins Gespräch zu kommen.

Besser als uns zu strafen wäre es, wir würden uns einmal offen über die ganze Angelegenheit unterhalten. Ob Kardinal Josef Ratzinger und Staatssekretät Bertoni dabei sein sollen, überlassen wir Ihnen; in jedem Fall sollten nicht mehr Männer als Frauen an dieser Unterredung teilnehmen: Sie verstehen schon, das Gleichgewicht der Geschlechter, das in fast allen Verfassungen der Staaten und Menschenrechtsgesetzen inzwischen fester Bestandteil ist.

Wir könnten uns, wenn Sie uns zu sich einladen, oder wenn sie zu uns hier nach München, Passau oder Linz kommen, auch darüber unterhalten, warum Sie Herrn Bischof Romulo Braschi, unseren Weihebischof, so wenig schätzen. Er steht in einer klaren, sogar zweifachen apostolischen Sukzession, und seine Ressentiments gegen den Vatikan rühren aus jener Zeit, als er an der Seite der Arbeiter von Buenos Aires gegen die argentinische Militärdiktatur auftrat. Verfolgung und Gefängnis hat ihm dieses Engagement eingebracht, und alles andere als Schutz durch die argentinischen Bischöfe. Die römisch-katholische Kiche hat im Jahr 2000 bitter und öffentlich bereut, dass sie zur Militärdiktatur gehalten hat. Eine Versöhnung zwischen Bischof Romulo Braschi und Ihnen wäre historisch gesehen überfällig.

Dem "Monitum" Ihres Präfekten Josef Ratzinger entnehmen wir außerdem, dass er grundsätzlich nichts gegen die Priesterinnenweihe hat, sondern dass er sie offensichtlich nur nicht von Romulo Braschi durchführen lassen wollte - eben weil er meint, dieser wäre "schismatisch". Einen dizidierten "Schismaversuch" können wir aber nicht erkennen.

Da Ratzinger offenbar nichts gegen die Priesterinnenweihe an sich hat, würden wir ihm entgegenkommen, und uns ausnahmsweise von einem Bischof, den er für gut befindet und für würdig hält, sub conditione weihen lassen: wir würden das Ihm und Ihnen zuliebe tun. Das soll es ja in der römisch-katholischen Weltkirche schon öfters gegeben haben...

Sie sehen, wir bemühen uns wirklich um eine Versöhnung. Wir lieben nicht den harten Kampf und den Krieg, vor allem nicht in der Kirche. Die römisch-katholische Kirchen wurde in der Vergangenheit ohnehin oft genug als abscheulich gewalttätig eingeschätzt - das wollen wir doch nicht fortsetzen! Gerade wir Frauen sind für unser Bemühen um Ausgleich, für unsere Wärme, für unsere Fähigkeiten hinzuhören und kommunikativ tätig zu sein, bekannt. Die Kirche braucht diese unsere Talente und Begabungen. Schauen Sie sich so manche Kleriker-Männerbünde an - da wird es Ihnen sicher auch nicht warm ums Herz.

Also winken Sie Ihren Präfekten der Glaubenskongregation zu sich und ermahmen Sie ihn, gegen Frauen nicht so hart zu sein. Sicher - er weiß nicht, wie man mit Frauen umgeht, aber auch ältere Männer können so etwas lernen. Wir jedenfalls hoffen sehr auf mildere Töne, entgegenkommende Versöhnungsvorschläge und überhaupt auf eine Kirche, die bei den Menschen gut ankommt.

Es handelt sich doch nur um einen Paragraphen des kirchlichen Gesetzbuchs (§ 1024) - und nur um die Änderung eines Wortes, von "Mann" auf "Mensch". Das wäre, wie Johannes XXIII bezüglich des Zölibatsgesetzes sagte, "nur ein Federstrich". Das Kirchenrecht wurde in der Vergangenheit schon so oft geändert und den Bedürfnissen der Zeit angepaßt.

In diesem Sinne erwarten wir Ihre Antwort.

herzlichen Gruß

Dr.Gisela Forster und Christine Mayr-Lumetzberger


22. Juli 2002   Brief an Kardinal Ratzinger

Die neu geweihten Priesterinnen weigern sich "Reue zu bekennen" und bitten nicht "um Verzeihung". Sie senden folgenden Brief an Kardinal Ratzinger:

GRUPPE: WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN
Dr. Ida Raming
Dr. Iris Müller
Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich
Sr. Adelinde Theresia Roitinger
Angela White
Pia Brunner
E-Mail mmcml@ping.at
E-Mail gisela.forster@campus.lmu.de
Eisenwerkstrasse 4 - A-4020 Linz

22. Juli 2002

AN DIE
GLAUBENSKONGREGATION
CONGREGATIO PRO DOCTRINA FIDEI
PALAZZO DEL S. UFFIZIO
I 00120 CITTA DEL VATICANO
zu Händen von Joseph Kardinal Ratzinger, Präfekt

Abschriften an seine Exzellenz den Bischof von Linz, seine Exzellenz den Bischof von Salzburg, seine Eminenz den Bischof von München-Freising, seine Eminenz und Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz den Bischof von Mainz, seine Exzellenz den Bischof von Köln, seine Exzellenz den Bischof von Münster und seine Exzellenz den Bischof von Rochester

RECURSUS ADVERSUS ET PETITIO
(BESCHWERDE CIC § 1732-1739 und ANTRAG)

Mit dem RECURSUS wird BESCHWERDE gegen das MONITUM von Joseph Kardinal Ratzinger vom 10. Juli 2002 erhoben:

Wir Frauen wehren uns gegen die ANDROHUNG der EXKOMMUNIKATION, denn wir haben keine Tat begangen, die die BEUGESTRAFE der EXKOMMUNIKATION rechtfertigen würde.

BEGRÜNDUNG:
Die Priesterinnenweihe wurde mit der Kraft des Heiligen Geistes durch die Handauflegung eines in der apostolischen Sukzession stehenden Bischofs sakramental gültig nach römisch-katholischem Ritus gespendet.

MIT DER PETITIO, stellen wir den ANTRAG auf Veränderung eines Wortes im Canon 1024 CIC:
Wir beantragen, dass die Priesterinnenweihe auch kirchenrechtlich anerkannt wird und dass der Canon 1024 CIC:

"Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann"
verändert wird in
"Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mensch"

BEGRÜNDUNG:
Die Gleichberechtigung der Frau ist in allen Ländern der Welt festgeschrieben. Diskriminierungen von Personen auf Grund ihres Geschlechtes sind weltweit verboten und widersprechen dem christlichen Glaubensverständnis (vergl. II. Vatikanisches Konzil: LG Nr.32; GS Nr.29).

VORGANG:
Einzelnen Frauen aus der Weihegruppe wurde ein MONITUM von Joseph Kardinal Ratzinger übermittelt, in dem dieser schwere Vorwürfe gegen die Frauen erhebt. Den Behauptungen von Joseph Kardinal Ratzinger muß widersprochen werden:

  1. Kardinal Ratzinger schreibt von dem "Gründer einer schismatischen Gemeinschaft", der die Priesterinnenweihe erteilt habe. Monsignore Romulo Braschi ist kein Schismatiker. Er wurde niemals aus der katholischen Kirche ausgeschlossen und hat auch niemals seinen Austritt erklärt. Es gab kein Verfahren der Exkommunikation, der Suspendierung oder des Interdikts gegen ihn.
  2. Monsignore Romulo Braschi hat nicht "versucht", die "Priesterweihe" zu erteilen, sondern er hat Kraft seiner apostolischen Sukzession unter Anrufung des Heiligen Geistes die Priesterinnenweihe gespendet. Der Wortlaut der Weihe entspricht in allen Details der vorgeschriebenen römisch-katholischen Priesterweihe. Der Vorgang wurde von einem Notar dokumentiert.
  3. Die Priesterinnenweihe war keine "Simulation eines Sakramentes", sondern eine ordnungsgemäße Sakramentenspendung. Die Weihe kann daher nicht ungültig und nicht nichtig sein (vergl. Canon 849 CIC: "Die Taufe ist die Eingangspforte zu den Sakramenten.")
  4. Über den "Platz" der Frauen in der Kirche sollten nicht Männer allein entscheiden, sondern nur Männer im Dialog mit Frauen. Dieser Dialog wird von seiner Exzellenz Joseph Kardinal Ratzinger seit Jahrzehnten verweigert. Er hat daher nicht das Recht, die "Stellung der Frau" in der Kirche zu bestimmen. Was in der "Ordinatio sacerdotalis" steht, ist tiefste Frauenfeindlichkeit, gemischt mit der Anmaßung, dies sei "göttliche Verfassung". Die Worte im MONITUM stehen im Widerspruch zur Lehre. Lehre des Christentums ist die Gleichrangigkeit von Mann und Frau: "Ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen. Da sind nicht mehr Juden und Heiden, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alles seid 'einer' in Christus Jesus." (Galaterbrief 3,27f).
    Kardinal Ratzinger trennt mit seiner frauenfeindlichen Einstellung Männer und Frauen in zwei Teile und er schadet damit der Einheit der katholischen Kirche.
  5. Die "Stellungsnahme" "der österreichischen Bischofskonferenz" haben weder Joseph Kardinal Ratzinger noch irgendeine andere kirchliche Stelle den Frauen der Weihegruppe bisher mitgeteilt. Eine Verwarnung der österreichischen Bischofskonferenz ist den Frauen nicht bekannt.
  6. Canon 1347 CIC besagt: "Die Beugestrafe kann gültig nicht verhängt werden, wenn nicht vorher der Täter einmal verwarnt worden ist, seine Widersetzlichkeit aufzugeben, und ihm eine entsprechende Zeitspanne zum Sinneswandel gewährt wurde."

- Zur Zeitspanne:
Die Bischofs-Briefe tragen die Poststempel: 11.7., angekommen sind die Briefe am 15.7. Als Termin setzt Kardinal Ratzinger den 22. 7. Er gibt den Frauen also nicht einmal 8 Tage Zeit, um die Tatsachen zu erörtern. Dies ist keine "entsprechende Zeitspanne". Da internationale Entscheidungsfindungen getroffen werden müssen, beantragen wir eine Besprechungszeit von 3 Monaten.
Damit wir uns in diesen 3 Monaten umfassend und wissenschaftlich informieren können, bitten wir um BELEHRUNG in folgenden Punkten:

  1. Kriterien für ein "schismatisches" Verhalten
  2. Wortlaut der "göttlichen Verfassung"
  3. Bibelstellen gegen die "Gleichberechtigung" der Frau
  4. Dokument der Stellungnahme der österreichischen Bischofskonferenz
  5. "Vollmacht" des Papstes, Männer zu weihen
  6. Bestätigung oder Ergänzung, der von uns aufgeführten "Exkommunikationsgründe"
  7. Außergerichtliche Versöhnung

- Zur Strafe:
Im Handbuch des Katholischen Kirchenrechts (Listl, S. 1128, C anon 1318 CIC) heißt es ausdrücklich, dass "die Beugestrafe, insbesondere die Exkommunikation nur mit allergrößter Zurückhaltung und nur für schwerste Straftaten" angewendet werden sollte.
IM CIC werden für die Exkommunikation nur folgende Straftaten genannt:

  1. Glaubensabfall Canon 1364 CIC
  2. Irrglauben Canon 1364 CIC
  3. Abtrünnigkeit Canon 1364 CIC
  4. Kirchenaustritt Canon 1364 CIC
  5. Verletztung des Beichtgeheimnisses Canon 1388 CIC
  6. Abtreibung Canon 1398 CIC
  7. Wegwerfen von Hostien Canon 1367 CIC
  8. Physische Gewalt gegen den Papst Canon 1370 CIC
  9. Lossprechungsversuch eines wegen sexueller Delikte angeklagten Priesters Canon 977 CIC und Canon 1378 CIC
Keines dieser Delikte haben wir Frauen begangen: Wir sind nicht vom Glauben abgefallen, wir haben keinen Irrglauben verbreitet, wir sind nicht abtrünnig geworden, sondern wir haben uns exakt nach dem römisch-katholischen Ritus weihen lassen. Wir sind nicht aus der Kirche ausgetreten, haben kein Beichtgeheimnis verletzt und haben nicht abgetrieben. Auch haben wir keine Hostien weggeworfen und keinen sexuell verfehlten Priester losgesprochen.

FAZIT:
Die 7 Frauen, die sich am 29. Juni 2002 zu Priesterinnen weihen ließen, können nicht erkennen, warum diese Weihe "nichtig" sein soll. Die Frauen sehen diese Weihe nicht im Widerspruch zur autenthischen christlichen Lehre. Ein "Ärgernis" bei den Gläubigen ist nicht entstanden, die vielen aufmunternden Zuschriften und Anrufe besagen vielmehr, dass das Kirchenvolk die Weihe von Priesterinnen für richtig hält.
Als Ärgernis wird dagegen von den Menschen die Verweigerung der Amtskirche, Frauen zu Priesterinnen zu weihen, gesehen, wie wir aus den Solidaritätsbekundungen, die im Netz unter www.virtuelle-dioezese.de veröffentlicht werden, entnehmen können.

WEITERES VORGEHEN:
Da wir Frauen immerzu ausdrücklich erklärten, dass wir keinen Streit oder Krieg mit der Amtskirche wünschen, soll von uns aus auf die Bereitschaft zu einem Dialog mit Joseph Kardinal Ratzinger oder Papst Johannes Paul II hingewiesen werden. Unsere Bereitschaft zum Dialog betonen wir im Besonderen unter Hinweis auf den Canon 1733 CIC: "Es ist sehr zu wünschen, dass zwischen dem, der sich durch ein Dekret beschwert fühlt, und dem, der das Dekret erlassen hat, ein Rechtsstreit vermieden wird und dass zwischen ihnen in gemeinsamer Überlegung für eine billige Lösung Sorge getragen wird; dabei sollen gegebenfalls auch angesehene Persönlichkeiten zur Vermittlung und zum Dienst beigezogen werden, so dass auf geeignete Weise Streit vermieden oder geschlichtet wird."

München, Linz am Tag von MARIA VON MAGDALA, der Frau, der Jesus nach seinem Tod als erster erschienen ist, 22. Juli 2002

Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland

Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich


5. August 2002   Dekret zur Feststellung der Exkommunikation

5. AUGUST 2002

KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

DEKRET
ZUR FESTSTELLUNG DER EXKOMMUNIKATION

Da die Frauen Christine Mayr-Lumetzberger, Adelinde Theresia Roitinger, Gisela Forster, Iris Müller, Ida Raming, Pia Brunner und Angela White auf das Monitum dieser Kongregration vom vergangenen 10. Juli, das am darauf folgenden Tag veröffentlicht wurde, bis zum festgesetzten Zeitpunkt, dem 22. Juli 2002, keine Zeichen der Reue und Umkehr für das von ihnen begangene schwerwiegende Vergehen gezeigt haben, verhängt dieses Dikasterium über die genannten Frauen gemäß dem Monitum die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation mit allen in can. 1331 CIC festgesetzten Rechtsfolgen.

In Erfüllung dieses gebotenen Einschreitens vertraut die Kongregation darauf, dass die Genannten, erleuchtet durch die Gnade des Heiligen Geistes, zur Einsicht gelangen und den Weg zurück finden zur Einheit im Glauben und zur Gemeinschaft mit der Kirche, die sie durch ihr Handeln verletzt haben.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 5. August 2002

CONCORDAT CUM ORIGINALE

+P.L.

+Joseph Card. RATZINGER, Präfekt

+Tarcisio BERTONE, SDB
Erzbischof em. von Vercelli, Sekretär

APOSTOLISCHE NUNTIATUR
IN DEUTSCHLAND

Im Auftrag der Kongregation für die Glaubenslehre übermittelt Ihnen die Apostolische Nuntiatur das beiliegende beglaubigte Dokument mit Datum vom 5. August 2002, das Sie betrifft (Anlage). Am gleichen Tag wird es vom vatikanischen Pressesaal bekannt gegeben und im L'Osservatore Romano veröffentlicht.

Berlin, den 2. August 2002

+P.L.

Postfach 810218 - 10923 Berlin
Lilienthalstraße 3 a-10965 Berlin-Tel.(030)616240-Fax(030)61624300

(Beide Schreiben im Kuvert gefunden in Berg, Samstag, 10. August 16 Uhr)


zur Erklärung:

1. Als einziger Vorwurf ist geblieben: "SCHWERWIEGENDES VERGEHEN", auf eine Definition dieses Begriffes verzichtet die Kongregation für die Glaubenslehre.

2. Es wird Bezug genommen auf den § 1331 hier der Wortlaut:

"CODEX IURIS CANONICI
CODEX des kanonischen Rechtes
Lateinisch-deustche Ausgabe
Verlag Butzon & Becker, Kevelaer, 5. Auflage 2001, S.585:

TITEL IV
S T R A F E N   U N D   A N D E R E   M A S S R E G E L U N G E N

KAPITEL I
B E U G E S T R A F E N

Can.1331 -

§ 1. Dem Exkommunizierten ist untersagt:
1 jeglicher Dienst bei der Feier des eucharistischen Opfers oder bei irgendwelchen anderen gottesdienstlichen Feiern;
2 Sakramente oder Sakramentalien zu spenden und Sakramente zu empfangen;
3 jedwede kirchlichen Ämter, Dienste oder Aufgaben auszuüben oder Akte der Leitungsgewalt zu setzen.

§ 2. Wenn aber die Exkommunikation verhängt oder festgestellt worden ist:
1 muß der Täter ferngehalten oder muß von der liturgischen Handlung abgesehen werden, wenn er der Vorschrift von § 1, n.1 zuwiderhandeln will, es sei denn, es steht ein schwerwiegender Grund dagegen;
2 setzt der Täter ungülte Akte der Leitungsgewalt, die gemäß § 1, n.3 unerlaubt sind;
3 ist dem Täter der Gebrauch vorher gewährter Privilegien untersagt;
4 kann der Täter gültig keine Würde, kein Amt und keine anderen Dienst in der Kirche erlangen;
5 erwirbt der Täter die Erträge einer Würde, eines Amtes, jedweden Dienstes, einer Pension, die er etwa in der Kirche hat, nicht zu eigen."

3. EINEN AUSSCHLUSS AUS DER RÖMISCH-KATHOLISCHEN KIRCHE BEDEUTET DIE EXKOMMUNIKATON N I C H T !!!

Listl: Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Verlag Pustet, S. 1121:

"Die Kirchenstrafe ist eine rechtliche Beschränkung, die die katholische Kirche jenen Gliedern auferlegt, die gegen die Ordnung in wichtiger Sache und in schuldhafter und anrechenbarer Weise gefehlt haben. NIEMALS ABER BEWIRKT EINE STRAFE DEN AUSSCHLUSS AUS DER KIRCHE".

S. 1120:

"Die Strafgewalt der Kirche wurde in alter und in neuer Zeit in Frage gestellt. In der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil entfachte vor allem Peter Huizing die Diskussion um die Begründung eines kirchlichen Strafrechts. Verstärkt wurde eine theologische Grundlegung gefordert. Libero Gerosa (Ist die Exkommunikation eine Strafe? in AfkKR 154 (1985), S. 83) stellte in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Kirche, wenn sie Strafen verhänge, nicht im Widerspruch zu ihrem Wesen stehe, eine Gemeinschaft der Liebe zu sein, die sich auf den freien Glaubensakt gründet?"

14. August 2002   Antwort der Frauengruppe


GRUPPE: WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN
Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland
Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich
AN DIE KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Palazzo del S. Ufficio
I 100129 Citta del Vaticano

1. Per Boten an die
Kongregation für die Glaubenslehre
Congregatio pro Doctrina Fidei
Palazzo del S. Ufficio
I 100129 Citta del Vaticano
Rom - Italien

2. Vorab per Telefax: 030 61624300
Apostolische Nuntiatur
Lilienthalstr. 3 a
10965 Berlin

3. Vorab per Telefax: 0039 06 69 88 34 09
S.E. Joseph  Cardinal Ratzinger pers.



14.08.2002

Betreff: Dekret zur Feststellung der Exkommunikation vom
05.08.2002

Sehr geehrte Herren,

wir

b e a n t r a g en

hiermit sowohl im eigenen Namen als auch im Namen von Dr. Ida
Raming, Dr.Iris Müller, Adelinde Theresia Roitinger, Pia Brunner und
Angela White gem. can. 1734 - § 1 CIC bei der Kongregation für die
Glaubenslehre die

R ü c k n a h m e
des Dekrets zur Feststellung der Exkommunikation vom 05.08.2002.

Zugleich

b e a n t r a g e n

wir gem. can. 1481 - § 2 CIC die Beiordnung eines im Kirchenrecht
kundigen Anwalts für das weitere Verfahren.


B e g r ü n d u n g :
1.Es fehlt bereits an der ordnungsgemäßen Bekanntgabe des
Dekrets. Gem. can. 1509 - § 1 CIC hat die Bekanntgabe von Dekreten durch
die Post oder auf eine andere äußerst sichere Weise zu erfolgen.

Wir haben von der Feststellung der Exkommunikation am 5. 8. 2002 um 13
Uhr 30  nur aus der Presse erfahren. Am Samstag, den 10.08.2002 lag  vor
einer Zimmertür in Berg ein Brief ohne Absenderangabe, der das Dekret
der Kongregation für die Glaubenslehre enthielt.

Die Niederlegung eines Briefes ohne Absenderangabe ist keine "äußerst
sichere Weise" der Übermittlung und stellt damit keine ordnungsgemäße
Bekanntgabe dar. Damit ist das Dekret uns gegenüber nicht wirksam
geworden und kann keinerlei Rechtswirkungen entfalten.


2. Gleichwohl stellen wir vorsorglich   A n t r a g   gem. can. 1734 -
§ 1 CIC, den wir folgendermaßen  b e g r ü n d e n:

Wir haben das uns vorgeworfene "schwerwiegende Vergehen" (ebenso
wenig wie die anderen fünf Frauen) nicht begangen.

B e g r ü n d u n g   i m   E i n z e l n e n:
1. Die Gleichberechtigung der Frau ist in allen demokratischen
Ländern der Welt festgeschrieben. Diskriminierungen von Personen auf
Grund ihres Geschlechtes sind weltweit verboten und widersprechen vor
allem auch dem christlichen Glaubensverständnis (vergl.II. Vatikanisches
Konzil: LG Nr. 32;GS Nr.29).

2. Monsignore Romulo Braschi hat nicht "versucht", die "Priesterweihe"
zu erteilen, sondern er hat Kraft seiner apostolischen Sukzession unter
Anrufung des Heiligen Geistes die Priesterinnenweihe sakramental gültig
gespendet. Der Wortlaut der Weihe entspricht in allen Details der
vorgeschriebenen römisch-katholischen Priesterweihe.
Der Vorgang wurde von einem Notar dokumentiert.

3. Die Priesterinnenweihe war keine "Simulation eines Sakramentes",
sondern eine ordnungsgemäße Sakramentenspendung. Die Weihe kann daher
nicht ungültig und nicht nichtig sein (vergl. Canon 849 CIC: "Die Taufe
ist die Eingangspforte zu den Sakramenten.")

4. Über den "Platz" der Frauen in der Kirche sollten nicht Männer
allein entscheiden, sondern nur Männer im Dialog mit Frauen. Dieser
Dialog wird von den verantwortlichen Amtsträgern der Kirche seit
Jahrzehnten verweigert. Sie haben daher nicht das Recht, die "Stellung
der Frau" in der Kirche zu bestimmen.

5. Die Aussagen in  "Ordinatio sacerdotalis" basieren auf einer
überholten frauenfeindlichen Anthropologie: Der vermeintliche angemasste
Vorrang des Mannes vor der Frau wird als "göttliche Verfassung" der
Kirche deklariert. Bekanntlich ist die Begründung des Apostolischen
Schreibens "Ordinatio sacerdotalis" für den Ausschluss der Frau von der
Priesterweihe von einer großen Zahl maßgebender Theologen und
Theologinnen aus aller Welt als nicht stichhaltig zurückgewiesen worden.
Wir verweisen auf die einschlägige Literatur.

6. Lehre des Christentums ist die Gleichrangigkeit von Mann und
Frau: "Ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus
angezogen. Da sind nicht mehr Juden und Heiden, nicht Sklaven und
Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid 'einer' in Christus
Jesus." (Galaterbrief 3,27f).
Die verantwortlichen kirchenleitenden Amtsträger verursachen durch den
Auschluß der Frau von allen Weiheämtern eine tiefgreifende Schranke
zwischen Männern und Frauen und schaden so der Einheit der katholischen
Kirche.

7. Im Handbuch des Katholischen Kirchenrechts( Listl, S. 1128, can. 1318
CIC) heißt es ausdrücklich, dass "die Beugestrafe, insbesondere die
Exkommunikation nur mit allergrößter Zurückhaltung und nur für
schwerste Straftaten" angewendet werden sollte.
IM CIC werden folgende Straftaten mit der Exkommunikation belegt:

1. Glaubensabfall: Canon 1364 CIC
2. Irrglauben: Canon 1364 CIC
3. Abtrünnigkeit: Canon 1364 CIC
4. Kirchenaustritt: Canon 1364 CIC
5. Verletzung des Beichtgeheimnisses: Canon 1388 CIC
6. Abtreibung: Canon 1398 CIC
7. Wegwerfen von Hostien: Canon 1367 CIC
8. Physische Gewalt gegen den Papst: Canon 1370 CIC
9. Absolution des Mitschuldigen an einer Sünde gegen das sechste Gebot:
   Canon: 977 CIC und Canon 1378 CIC

Keines dieser Delikte haben wir Frauen begangen.
Die 7 Frauen, die sich am 29. Juni 2002 zu Priesterinnen weihen
ließen, können nicht erkennen, warum diese Weihe ein "schwerwiegendes
Vergehen" sein soll, wenn keines der im Kirchenrecht erwähnten Delikte
begangen wurde.


S c h l u s s b e m e r k u n g:
Die 7 geweihten Frauen weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie den
"Weg zur Einheit im Glauben und zur Gemeinschaft mit der Kirche" niemals
verlassen haben und dass sie daher auch nicht zur Kirche
"zurückzufinden" brauchen. Die Frauen bedauern, dass Joseph Cardinal
Ratzinger anscheinend keinen der von ihnen an die Glaubenskongregation
gesandten Briefe liest und bislang auf keines der mitgeteilten Argumente
geantwortet hat. Die Frauen sehen darin eine menschenverachtende
Verhaltensweise. Unter Bezugnahmen auf Libero Gerosa möchten die Frauen
die Frage stellen, "ob die Kirche, wenn sie Strafen verhänge, nicht im
Widerspruch zu ihrem Wesen stehe, eine Gemeinschaft der Liebe zu sein,
die sich auf den freien Glaubensakt gründet" (Zitat: Libero Gerosa: Ist
die Exkommunikation eine Strafe? in AfkKR 154 (1985), S. 83; In: Listl,
Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Pustet Verlag, Regensburg S.
1120). Die Frauen weisen darauf hin, dass es wünschenswert wäre, wenn
sich auch der Präfekt der Glaubenskongregation an diesen Ursprung der
Kirche erinnern und die "Liebe zum Nächsten" über die "Bestrafung des
Nächsten" stellen würde.
Im Besonderen verweisen die Frauen auf can. 50 CIC: "Bevor eine
Autorität ein Dekret erläßt, soll sie notwendige Erkundigungen und
Beweismittel einholen sowie nach Möglichkeit diejenigen hören, deren
Rechte verletzt werden könnten."

Wir bitten deshalb eindringlich um Anhörung  und um den längst fälligen

D i a l o g

mit den geweihten Frauen zusammen mit den weihenden Bischöfen und den
zuständigen Diözesanbischöfen.


München, Linz, am 14. August 2002
Mit freundlichen Grüssen


Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland
Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich


27. September 2002   Beschwerde gegen Exkommunikation

GRUPPE: W E I H E Ä M T E R    F Ü R    F R A U E N
Sprecherin für Österreich:
Christine Mayr-Lumetzberger mmcml@ping.at
Sprecherin für Deutschland:
Dr. Gisela Forster gisela.forster@campus.lmu.de
Theologische Sprecherinnen: Dr. Iris Müller und Dr. Ida Raming
iraming@t-online.de
Telefonnummern: 0043-7615-7566, 0043-6641544426, 0049-8151-970039,
0049 172 8535405
Eisenwerkstraße 4
A- 4020 LINZ


 An die
-KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
Palazzo des S. Ufficio
100129 ROM
per FAX 0036 06 69883409

- DEN APOSTOLISCHEN NUNTIUS IN BERLIN
per FAX 030 61624300

- AN DIE BISCHOFSZENTRALEN IN ÖSTERREICH, DEUTSCHLAND UND AMERIKA
per Fax an die jeweiligen Adressen

27.9.2002

Betreff:
- MONITUM von Kardinal Ratzinger vom 10. Juli 2002
- DEKRET zur Feststellung der EXKOMMUNIKATION vom 5.8.2002
  ausgesprochen gegenüber den 7 auf dem Donauschiff am 29. Juni
  2002 geweihten Frauen
- ANTRAG zur Rücknahme der Exkommunikation vom 14.8.2002
- ANTRAG auf die Beiordnung eines im Kirchenrecht kundigen
  Anwalts lt.
  can. 1481 §2 CIC


Die Gruppe: WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN erhebt

B E S C H W E R D E
RECURSUS ADVERSUS DECRETA ADMISTRATIVA
(nach can. 1732-1739 CIC)

gegen die von der Kongregation für die Glaubenslehre (Präfekt:
Kard.Josef Ratzinger) ausgesprochene Exkommunikation der 7 Frauen, die
sich am 29. Juni 2002 auf dem Donauschiff MS Passau zwischen
Österreich und Deutschland zu römisch-katholischen Priesterinnen
weihen ließen.

BEGRÜNDUNG:

Die Exkommunikation stützt sich auf kein entsprechendes
Strafgesetz des CIC.
Die Verlautbarungen der Kongregation für die Glaubenslehre
(Monitum v. 10. Juli 2002 und Dekret zur Feststellung der
Exkommunikation vom 5. August 2002) benennen keinen Straftatbestand,
wodurch sich die 7 Frauen die Strafe der Exkommunikation zugezogen
hätten.(S. dazu: Klaus Lüdicke, Prof. für Kirchenrecht: Schutz durch das
Recht? in: Orientierung 66(2002)Nr. 17 v. 15. September 2002,
S.178-181).

Can. 221 § 3 CIC normiert aber : "Die Christgläubigen haben das
Recht, mit kanonischen Strafen nur nach Maßgabe des Gesetzes belegt zu
werden."

Zurückweisung der einzelnen Beschuldigungen (lt. Monitum):

1. Die Frauen haben sich keiner "Simulation eines Sakramentes"
(vgl. can. 1379 CIC ) schuldig gemacht. Bei der Priesterinnenweihe
handelte es sich um eine ordnungsgemäße Sakramentenspendung (vgl. can.
849 CIC:"Die Taufe ist Eingangspforte zu den Sakramenten.") Die in can.
1379 CIC genannte Straftat bezieht sich im übrigen auf den Spender,
nicht auf den Empfänger. (Die Tatstrafe der Exkommunikation ist auch
nicht durch can. 1329 § 1 CIC in Verbindung mit can. 1379 CIC
eingetreten.)

2. Ebenfalls haben sich die Frauen keiner Verletzung der
authentischen Lehre Christi und der Kirche schuldig gemacht.
Die Lehre von "Ordinatio sacerdotalis" basiert nicht auf einer
kollegialen Entscheidung des Bischofskollegiums und ist nicht
getragen vom 'sensus fidelium'.
Bekanntlich steht die Begründung des Apostolischen Schreibens
"Ordinatio Sacerdotalis" für den Ausschluss der Frau von der
Priesterweihe nicht in Übereinstimmung mit dem Report der
Päpstlichen Bibelkommission (1976), demzufolge ein Verbot weiblicher
Priester aus dem NT nicht abgeleitet werden kann und der Heilsplan
Christi durch die Zulassung der Frauenordination nicht verfälscht würde
(Vgl.Walter Groß, Bericht der Päpstlichen Bibelkommission, 1976, in.
ders.(Hg.),Frauenordination. Stand der Diskussion in der kath. Kirche,
München1996, 25-31).
Die Argumentation von "Ordinatio Sacerdotalis" ist von der
überwiegenden Zahl maßgebender Theologen in aller Welt als nicht
stichhaltig zurückgewiesen worden (Wir verweisen auf die
einschlägige Literatur).

Botschaft Christi ist die Gleichrangigkeit von Mann und Frau
aufgrund ihrer Menschenwürde und aufgrund von Glaube und Taufe, wie es
die Taufformel in Gal 3,27f klar ausdrückt: "In Christus ist (gilt)
nicht.... Mann und Frau".
Diese Lehre wird in der Enzyklika Johannes' XXIII. "Pacem in
terris" (1963) betont und bildet in diesem Schreiben die Grundlage für
die Formulierung von Menschenrechten, die allen Menschen, unabhängig
von Geschlecht, Rasse, Herkunft etc. zukommen.
Zu diesen Menschenrechten zählt auch das Recht der freien
Standeswahl.

In der Pastoralkonstitution des 2. Vatikanischen Konzils (GS Nr.
29) wird betont: "Da alle Menschen eine geistige Seele haben und nach
Gottes Bild geschaffen sind, da sie dieselbe Natur und denselben
Ursprung haben, da sie, als von Christus Erlöste, sich derselben
göttlichen Berufung und Bestimmung erfreuen, darum muß die
grundlegende Gleichheit der Menschen immer mehr zur Anerkennung
gebracht werden... Jede Form einer Diskriminierung in den
gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es
wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der
gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muß
überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes
widerspricht..." (vgl. auch LG Nr. 32).

3. Einen gesetzlichen Straftatbestand eines "schwerwiegenden
Verstoßes gegen die göttliche Verfassung der Kirche" kennt das
kanonische Strafrecht nicht.

4. Es liegt auch kein Verstoß gegen die Einheit der Kirche (im
Sinne von can. 1364 CIC u. can. 751 CIC) vor. Die sieben Frauen haben
wiederholt öffentlich erklärt, dass sie Mitglieder der röm.-katholischen
Kirche aufgrund ihrer Taufe sind und es auch bleiben wollen. Ihre
Weihe (am 29.06.) wurde streng nach römisch-katholischem Ritus
vollzogen. Sie beabsichtigen kein Schisma.
Schlussfolgerung :
Die Exkommunikation der sieben Frauen ist durch die Normen des
Strafrechts des CIC nicht gedeckt.
Das Dekret zur Feststellung der Exkommunikation (vom 5.8. 2002)
ist daher lt. Antrag auf Rücknahme der Exkommunikation vom 14.08. 2002
gemäß can. 1734 § 1 aus inhaltlichen und formalen Gründen
zurückgewiesen worden.

Die sieben Frauen beantragen nunmehr ein geordnetes Verfahren, in
dem ihnen zusteht, "ihre Rechte, die sie in der Kirche besitzen,
rechtmäßig geltend zu machen und sie nach Maßgabe des Rechts vor
dem zuständigen kirchlichen Gericht zu verteidigen" (can. 221 § 1 CIC).


Für die Weihegruppe
Christine Mayr-Lumetzberger
Dr. Gisela Forster
Dr. Ida Raming
Dr. Iris Müller
für die 7 geweihten Frauen


21. Oktober 2002   Empfangsbestätigung

P O S T   a u s   d e m   V A T I K A N:


----------------------------------------------------------------
Congregatio
pro doctrina fidei              citta del vaticano
                                Palazzo del S.Ufficio  21.Oktober 2002


Prot.N. 171/97-15881

Sehr geehrte Frauen!

Die Kongregation bestätigt den Eingang Ihrer Schreiben vom 14. August
2002 sowie vom 27. September 2002, mit denen Sie die Rücknahme des
Exkommunikationsdekrets vom 5. August 2002 beantragen bzw. Beschwerde
gegen die Exkommunikation der sieben Frauen einlegen, die am 29. Juni
2002 versucht haben, das Sakrament der Priesterweihe zu empfangen.

Ich teile Ihnen mit, dass die genannten Schreiben den für solche Fälle
zuständigen Instanzen unterbreitet werden.

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich


Ihr

Augustine Di Nering

Unter-Sekr.

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27. Januar 2003   Vatikan-Dekret bestätigt nochmals: 'Priesterinnen' sind exkommuniziert

(12:44 Uhr)

Am 29. Juni 2002 hat der Gründer einer schismatischen Gemeinschaft namens Romulo Antonio Braschi versucht, den katholischen Frauen Christine Mayr-Lumetzberger, Adelinde Theresia Roitinger, Gisela Forster, Iris Müller, Ida Raming, Pia Brunner e Dagmar Braun Celeste, die unter dem Namen Angela White auftrat, die Priesterweihe zu erteilen.

Im Anschluss an die vorausgehenden Stellungnahmen des Bischofs von Linz und der Österreichischen Bischofskonferenz veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre am 10. Juli 2002 eine Erklärung, in der sie die genannten Personen verwarnte, dass sie mit der Exkommunikation bestraft würden, wenn sie nicht bis zum 22. Juli 2002 die Nichtigkeit der empfangenen "Weihe" anerkennen und für das bei den Gläubigen verursachte Ärgernis um Verzeihung bitten. Weil diese kein Zeichen der Reue zeigten, bestätigte die Kongregation mit Dekret vom 5. August 2002, dass der "weihende" Bischof, da Schismatiker, bereits zuvor exkommuniziert war, und verhängte über die oben erwähnten Personen die dem Heiligen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation; zugleich brachte sie ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass diese den Weg der Umkehr finden.

Die betroffenen Personen veröffentlichten daraufhin Briefe und Interviews, in denen sie sich von der Gültigkeit der empfangenen "Weihe" überzeugt erklärten. Sie verlangten eine Änderung der endgültigen Lehre, gemäß der die Priesterweihe ausschließlich Männern vorbehalten ist, und bekräftigten, dass sie die "Messe" und andere "Sakramente" für kleine Gruppen feiern. Mit Schreiben vom 14. August 2002 beantragten sie die Abänderung des Exkommunikationsdekretes, und mit Schreiben vom 27. September 2002 legten sie mit Hinweis auf die cann. 1732-1739 CIC Beschwerde gegen das genannte Dekret ein. Am 21. Oktober 2002 wurde ihnen mitgeteilt, dass ihre Anfragen den zuständigen Instanzen vorgelegt würden.

Der Antrag auf Abänderung des Dekrets sowie der Rekurs wurden am 4. und 18. Dezember 2002 von der Ordentlichen Versammlung der Kongregation geprüft. An den Sitzungen nahmen die in Rom ansässigen Mitglieder der Kongregation teil, nämlich die Kardinäle Joseph Ratzinger, Alfonso López Trujillo, Ignace Moussa I. Daoud, Giovanni Battista Re, Francis Arinze, Jozef Tomko, Achille Silvestrini, Jorge Medina Estévez, James Francis Stafford, Zenon Grocholewski, Walter Kasper, Crescenzio Sepe und Mario Francesco Pompedda sowie die Bischöfe Tarcisio Bertone SDB und Rino Fisichella. Bei diesen Zusammenkünften wurde kollegial entschieden, den genannten Rekurs zurückzuweisen. In der Angelegenheit ist nämlich eine hierarchische Beschwerde nicht zulässig, weil das Exkommunikationsdekret von einem Dikasterium des Heiligen Stuhles ausgestellt wurde, das im Namen des Papstes handelt (vgl. can. 360 CIC). Um jeden Zweifel in der Sache zu beseitigen, hielten es die Mitglieder der Kongregation für notwendig, einige grundlegende Punkte noch einmal zu bekräftigen.

1. Klar festzuhalten ist, dass es sich bei dem vorliegenden Fall nicht um eine Tatstrafe handelt, die durch das Begehen einer vom Gesetz ausdrücklich festgelegten Straftat eintritt, sondern um eine Spruchstrafe, die nach der gebotenen Verwarnung der Täter verhängt wurde (vgl. cann. 1314; 1347 § 1 CIC). Gemäß can. 1319 § 1 CIC hat diese Kongregation die Vollmacht, durch Verwaltungs-befehl bestimmte Strafen anzudrohen. 2. Die besondere Schwere der vorgenommenen Handlungen ist offenkundig und weist verschiedene Aspekte auf.

a) Der erste Aspekt ist schismatischer Natur: Die genannten Frauen ließen sich von einem schismatischen Bischof "weihen" und traten, ohne sich formell seinem Schisma anzuschließen, in eine Mittäterschaft mit dem Schisma.

b) Der zweite Aspekt ist lehrmäßiger Natur: Sie leugnen formell und hartnäckig die Lehre, die von der Kirche immer gelehrt und gelebt und von Johannes Paul II. in endgültiger Weise vorgelegt wurde, dass nämlich "die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden" (Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis, Nr. 4). Die Leugnung dieser Lehre ist als Ablehnung einer Wahrheit, die zum katholischen Glauben gehört, zu qualifizieren und verdient deshalb eine gerechte Strafe (vgl. can. 750 § 2; 1371 1° CIC; Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ad tuendam fidem, Nr. 4A).

Indem die betroffenen Personen diese Lehre ablehnten, behaupteten sie darüber hinaus, dass das päpstliche Lehramt nur verbindlich sei, wenn es auf einer Entscheidung des Bischofskollegiums basiere, vom sensus fidelium getragen sei und von maßgebenden Theologen angenommen werde. Auf diese Weise widersprechen sie der Lehre über das Lehramt des Nachfolgers Petri, die vom Ersten und vom Zweiten Vatikanischen Konzil vorgelegt wurde, und anerkennen faktisch nicht die Unabänderlichkeit der Äußerungen des Papstes über Lehren, die in endgültiger Weise von allen Gläubigen zu halten sind.

3. Die Weigerung, dem von der Kongregation angedrohten Strafbefehl nachzukommen, wird dadurch erschwert, dass einige der genannten Personen dabei sind, Gruppen von Gläubigen zu bilden - in offenem und faktisch sektiererischem Ungehorsam gegenüber dem Papst und den Diözesanbischöfen. Wegen der Schwere dieser Widersetzlichkeit (vgl. can. 1347 CIC) ist die verhängte Strafe nicht nur gerecht, sondern auch notwendig, um die rechte Lehre zu verteidigen, die Gemeinschaft und die Einheit der Kirche zu wahren und das Gewissen der Gläubigen zu orientieren.

4. Die oben erwähnten Mitglieder der Kongregation für die Glaubenslehre bekräftigen deshalb das Exkommunikationsdekret, das am 5. August 2002 ausgestellt wurde, und stellen noch einmal klar, dass die versuchte Priesterweihe der genannten Frauen nichtig und ungültig ist (vgl. can. 1024 CIC) und deshalb auch die dem priesterlichen Amt eigenen Handlungen, die von ihnen vorgenommen wurden, nichtig und ungültig sind (vgl. cann. 124; 841 CIC). Als Folge der Exkommunikation ist ihnen untersagt, Sakramente oder Sakramentalien zu spenden, Sakramente zu empfangen und irgendeine Funktion in kirchlichen Ämtern, Diensten oder Aufgaben auszuüben (vgl. can. 1331 § 1 CIC).

5. Zugleich bringt die Kongregation erneut ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die betroffenen Personen, erleuchtet durch die Gnade des Heiligen Geistes, den Weg der Umkehr zur Einheit im Glauben und zur Gemeinschaft mit der Kirche finden, die sie durch ihr Handeln verletzt haben.

Papst Johannes Paul II. hat das vorliegende Dekret, das in der Ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten am 20. Dezember 2002 gewährten Audienz gebilligt, die Nr. 4 in forma specifica approbiert und die Veröffentlichung des Dekrets angeordnet.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, dem 21. Dezember 2002.

+ Joseph Card. Ratzinger
Präfekt

+ Tarcisio Bertone, S.D.B
Ernannter Erzbischof von Genua
Sekretär


27. Januar 2003   Stellungnahme

Gruppe: Weiheämter für Frauen
Sprecherin für Österreich: Christine Mayr-Lumetzberger
Sprecherin für Deutschland: Dr. Gisela Forster

S T E L L U N G N A H M E  am 27.1.2003 nachts als
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P R E S S E E R K L Ä R U N G   ZUR
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"Bestätigung der Exkommunikation", Herausgeber Joseph Card. Ratzinger

Am 27.1.2003 nachmittags wurde über die Nachrichtenagenturen der Welt
verbreitet, dass seine Eminenz Joseph Kardinal Ratzinger im Namen der
römischen Glaubenskongregation im Pressesaal des Vatikans ein
Schriftstück

a u s h ä n g e n    ließ,

mit dem Inhalt, dass die 7 Frauen, die am 29. Juni 2002 auf einem
Donauschiff die Priesterinnenweihe empfingen,
endgültig exkommuniziert sind.

Keiner von uns Frauen wurde ein Schreiben zugeschickt. Keine von uns
wurde mündlich oder schriftlich informiert.

Der Gewaltakt gegen die Frauen wurde  von 13  Kardinälen und zwei
Erzbischöfen vollzogen. Frauen waren an den Entscheidungen nicht
beteiligt.
Neu ist, dass Papst Johannes Paul II persönlich in das Verfahren mit
einbezogen wurde, er persönlich hat die Veröffentlichung des Dekrets der
endgültigen Exkommunikation angeordnet, heißt es.

Alle 16 beteiligten höchsten römisch-katholischen Würdenträger, die die
römisch-katholische Kirche bieten kann, drückten in dem Schlußwort des
Dekrets ihre "Hoffnung" aus:
Dass die Frauen den Weg zur Umkehr, zur Einheit im Glauben und zur
Gemeinschaft mit der Kirche finden...

 WIR FRAUEN ANTWORTEN HIERAUF:
-----------------------------

Wir sind über das Vorgehen des Vatikans tief erschüttert und von den
harten Worten schwer getroffen. Fortwährend hatten wir gehofft, dass die
höchsten Würdenträger des Vatikans einen Schritt in Richtung Anerkennung
der Frau und  Berücksichtigung der Frau in allen kirchlichen Ämtern
gehen würden. Es war zwar nicht zu erwarten, dass bei Kardinälen ein
Prozess hin zu einer Gleichberechtigung der Frau einsetzen würde, aber
es wurde doch erhofft, dass sie als Männer nach all unseren Appellen und
Schreiben lernen würden, die Würde der Frauen ohne Einschränkungen zu
achten.

Die Antwort heute zeigt jedoch, dass es den Kardinälen nicht gelungen
ist, aus der jahrtausendealten Tradition der römisch-katholischen Kirche
herauszutreten, sondern dass sie vielmehr in erschreckender Weise in
gesellschaftlich längst überholten frauenfeindlichen Verhaltensmustern
verharren. Wundert es, angesichts der Erziehung und der
Lebensgeschichten dieser Männer? Zeigt nicht vielmehr auch dieser
Gewaltakt gegen die Frauen, dass sie selbst Opfer eines dringend zu
reformierenden Systems sind?

Wir hegen keinen Hass in Richtung Rom. Im Gegenteil, wir können
nachdrücklich versichern, dass wir in all unserem Handeln die geforderte
"Einheit des Glaubens" nicht verletzen, dass wir "in Gemeinschaft mit
der Kirche handeln" und uns weder im vergangen Jahr irgendetwas daran
lag oder zukünftig daran liegen wird, die Kirche zu verletzen.

Das Schreiben der Glaubenskongregation zeigt erneut, es liegt ein großes
Missverständnis vor:

1. Der Vatikan glaubt, wir handeln gegen ihn, wollen ihm schaden oder
Schmerzen zufügen,  unser Ansinnen aber ist, die römisch-katholische
Kirche gesunden zu lassen, sie zu öffnen hin zu einer Kirche, die für
die Menschen der Gegenwart ansprechbar ist und dazu gehören die
Gleichberechtigung der Frau genauso wie die ökumenische Annäherung.
Wir kümmern uns um die Menschen, die von der beamteten Seelsorge nicht
betreut werden. Auch diese Menschen haben ein Recht auf Gemeinschaft.
Frauen und Männer wollen vor Gott einander die Ehe versprechen, ohne
dass ihnen erhobene Zeigefinger entgegengestreckt werden. Alte und
kranke Menschen und ihre Angehörigen und Freunde bitten um die
Krankensalbung, wem steht es zu, diese zu verweigern?

2. Wir wissen, dass wir sakramental gültig geweiht sind. Der Hinweis der
römischen Kardinäle bestätigt ja geradezu die sakramental gültige Weihe,
denn wenn darauf hingewiesen werden muss, dass etwas "nichtig" ist, dann
besagt das in logischer Konsequent, dass etwas stattgefunden haben muss.
Das bedeutet:  Die Glaubenskongregation weiß nicht mit absoluter
Gewissheit, dass die sakramental gültige Weihe "nichtig" war, deshalb
fühlt sie sich gezwungen, die "Nichtigkeit" durch ein Dekret zu
erklären. Für uns ist die "sakramental gültige Weihe" durch dieses
Vorgehen bestätigt.

3. Die Glaubenskongregation verhängte eine "Spruchstrafe", das heißt,
dass wir Frauen durch die Weihe  k e i n e  Tatstrafe begangen haben,
sondern dass die Kardinäle uns durch "Aussprechen einer Strafe"
verurteilen wollen. Dass unsere Handlung nicht zur Tatstrafe erklärt
wurde, lässt uns hoffen, denn Beurteilungen von Menschen, und seien sie
in einem noch so hohen Amt, lassen sich mit der Zeit revidieren und
verändern (siehe Galilei).

4. Uns eine "Mittäterschaft" an einem Schisma vorzuwerfen, ist eine
grobe Unterstellung. Wir Frauen haben in den vergangenen Monaten
bewiesen, dass wir niemals auch nur daran dachten, ein Schisma
anzuregen. Romulo Braschi ist ein Bischof in der apostolischen
Sukzession, der sakramental gültig weihen kann. Das ist unbestritten und
unabhängig von jedem Exkommunikationsversuch.

5. Beim päpstlichen Schreiben "ordinatio sacerdotalis" handelt es sich
um KEIN Dogma - es ist daher nicht verpflichtend zu befolgen.

Auf Grund dieser Argumentation werden wir weiter an der Gültigkeit
unserer Weihe festhalten. Wir werden nicht provozieren, Niemanden in
Gewissenskonflikte bringen, Pfarrer, die uns keine Kommunion mehr geben
wollen, werden wir respektieren, sie nur auf die Freiheit des eigenen
Gewissens hinweisen...und wir werden uns ganz nach dem Kirchenrecht
richten, das besagt: Wenn jemand in Todesgefahr ist, dann dürfen wir
auch als "Exkommunizierte" sakramental gültig Sakramente spenden.
Bezogen auf das Leben: Wann sind Menschen nicht in Todesgefahr? Konkret:
Wenn Menschen uns um Sakramente bitten, dann werden wir ihnen diese
nicht verwehren, denn das wäre eine Sünde gegen unser Gewissen und das
Gewissen steht auch bei der römisch-katholischen Kirche an höchster
Stelle.

Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich
Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland

Dieser 1. STELLUNGNAHME
wird in den nächsten Tagen ein persönliches Schreiben an die Kardinäle:
Joseph Ratzinger und die anderen 12 Kardinäle, die "kollegial" gegen uns
mitentschieden haben, folgen.

Unmittelbar danach, werden wir 7 Frauen  unsere "letzte Chance" nutzen
und an den Papst persönlich einen APPELL zur Versöhnung mit der Hälfte
der Menschheit (der weiblichen) richten.

Für Rückfragen am Dienstag:
Handy Dr. Gisela Forster 0049 (0)172 8535405
Handy Christine Mayr- Lumetzberger: 0043 (0) 664 15 444 26
e-mail anfragen, die aber erst am Mittwoch beantwortet werden können, da
wir als "Arbeiterpriesterinnen" im lebendigen Arbeitsleben tätig sind:
mailto:mmcml@ping.at
mailto:gisela.forster@campus.lmu.de

A N T W O R T    A U F    D I E   E X K O M M U N I K A T I O N



An die
Kongregation für die Glaubenslehre

00120 Citta del Vaticano
Palazzo del S. Ufficio

An die Kardinäle
Joseph Kardinal Ratzinger (Präfekt)
Alfonso López Trujillo
Ignace Moussa I. Daoud
Giovanni Battista Re
Francis Arinze,
Jozef Tomko
Achille Silvestrini
Jorge Medina Estévez
James Francis Stafford
Zenon Grocholewski
Walter Kasper
Crescenzio Sepe
Mario Francesco Pompedda

An die Bischöfe
Tarcisio Bertone, SDB
Rino Fisichella

28. Februar 2003

Bezug: Prot. N.  337/02-16298
Betr.: Stellungnahme der sieben ordinierten Frauen zum
Exkommunikationsdekret
vom  21. 12. 2002


Sehr geehrte Herren Kardinäle
sehr geehrte Herren Bischöfe,

Die Kongregation für die Glaubenslehre hat im Dezember 2002 - mit
ausdrücklicher Billigung des Papstes - die Exkommunikation der 7 Frauen,
die die Priesterweihe am 29. Juni 2002 empfangen haben, noch einmal
bekräftigt.
Das Dekret der Kongregation wurde der österreichischen Sprecherin der
Gruppe
(Christine Mayr-Lumetzberger) im Januar 2003 zugeleitet.

In unserer Stellungnahme zu dem Dekret beziehen wir uns vor allem auf
Punkt 2b Ihres Schreibens, also auf den Aspekt der Lehre, weil er
grundlegend für Ihr Urteil und Ihre Handlungsweise ist.

Sie beschuldigen uns, dass  wir "formell und hartnäckig die Lehre
leugnen, die von der Kirche immer gelehrt und gelebt und von Johannes
Paul II. in endgültiger Weise vorgelegt" worden sei, dass nämlich 'die
Kirche keinerlei Vollmacht' habe, 'Frauen die Priesterweihe zu spenden'.
(Sie stützen sich dabei auf das Apostolische Schreiben Ordinatio
sacerdotalis, Nr. 4). Die "Leugnung dieser Lehre" sei "als Ablehnung
einer Wahrheit, die zum katholischen Glauben" gehöre, "zu qualifizieren"
und verdiene deshalb "eine gerechte Strafe" (vgl. can. 750 § 2; 1371 Nr.
1 CIC; Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Ad tuendam fidem, Nr.
4A). Auf diese Weise widersprächen die betroffenen Frauen der
kirchlichen Lehre über das "Lehramt des Nachfolgers Petri... und
anerkennten "faktisch  nicht die Unabänderlichkeit der Äußerungen des
Papstes über Lehren, die in endgültiger Weise von allen Gläubigen zu
halten" seien.

Die Glaubenskongregation verlangt demnach im Einvernehmen mit dem Papst
von uns, dass wir Frauen eine Lehre "fest anerkennen und  halten" sollen
(Ad tuendam fidem Nr. 4), die nachweislich der vollen Personwürde der
Frau sowie ihrer vollen Gleichrangigkeit  mit dem Mann widerspricht
(vgl.  Gal 3, 26-28). Dieser Widerspruch  ist durch sorgfältige
Quellenarbeit längst belegt worden. Jeder Ausschluss, und in diesem
Falle von zentralen Ämtern/Diensten der Kirche (vgl. c. 1024 CIC) um des
Geschlechtes willen, stellt einen nicht zu rechtfertigenden gewaltsamen
Eingriff in die Freiheit und Personwürde eines Menschen dar. Can. 1024
CIC ist daher als ein unmoralisches kirchliches Gesetz zu betrachten,
das keinerlei Existenzberechtigung hat. Es fügt den Betroffenen, also
den Frauen, schweres Leid zu. Den gesetzlich verfügten Ausschluss der
Frauen von den Weiheämtern (c. 1024), insbesondere vom Priesteramt, mit
Hilfe schwerster Kirchenstrafen "endgültig" aufrecht zu erhalten, ist
ein schwerwiegendes Vergehen. Nicht umsonst formuliert das 2.
Vatikanische Konzil in der Pastoralkonstitution (GS Nr. 29):  "Da alle
Menschen eine geistige Seele haben und nach Gottes Bild geschaffen sind,
da sie dieselbe Natur und denselben Ursprung haben, da sie, als von
Christus Erlöste, sich derselben göttlichen Berufung und Bestimmung
erfreuen, darum muss die grundlegende Gleichheit der Menschen immer mehr
zur Anerkennung gebracht werden... Jede Form einer Diskriminierung in
den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es
wegen des Geschlechtes oder der Rasse.... muss überwunden und beseitigt
werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht..." (vgl. auch LG Nr. 32).
Ob es sich bei dem Ausschluss der Frauen von allen Weiheämtern (vgl.
can. 1024 CIC)  und der zugrunde liegenden Lehre um eine solche
schwerwiegende Diskriminierung sexistischer Art handelt, das zu
beurteilen, kommt nicht Ihnen zu, sondern vor allen anderen den von
diesem Gesetz betroffenen Frauen. Unter Strafandrohung der
Exkommunikation zu verlangen, dass wir dazu noch ja sagen und diesen
Ausschluss gar als "Wahrheit, die zum katholischen Glauben gehört",
anerkennen sollen, ist unmenschlich, ja pervers - und verdient daher den
schärfsten Widerstand - um der Personwürde der Frau willen.

Wir können leider nicht erkennen, dass Sie - als Mitglieder der
Kongregation für die Glaubenslehre - die lange Geschichte der
Frauendiskriminierung in der Kirche, die inzwischen in zahlreichen
wissenschaftlichen Werken anhand von Quellen aufgezeigt ist, je ehrlich
aufgearbeitet hätten. Sie würden sonst zu anderen Schlussfolgerungen
bezüglich der Stellung der Frau in der Kirche kommen müssen.
Nachweislich hat es nämlich in der frühen Kirche Frauen in kirchlichen
Ämtern gegeben (Diakoninnen, Presbyterinnen, Missionsapostelinnen). Im
Zuge einer Verfestigung und zugleich patriarchalischen Ausgestaltung der
Ämterhierarchie wurden die kirchlichen Amtsträgerinnen immer mehr
verdrängt. Es kommt daher einer Verfälschung kirchlicher Geschichte
gleich, wenn Sie behaupten, die "Lehre", dass das Priesteramt den
Männern vorbehalten sei und die Kirche  "keinerlei Vollmacht" habe,
"Frauen die Priesterweihe zu spenden", sei "von der Kirche immer gelehrt
und gelebt" worden.

Sie argumentieren in Ihrem Dekret nach Ihren Prinzipien gemäß Ihrem
"geschlossenen System", fernab von der Realität einer Gesellschaft, die
längst die gleiche Würde der Frau als Mensch und ihre Menschenrechte als
zu schützendes Rechtsgut anerkannt hat und danach ihre Gesetze und
Ordnungen ausrichtet (vgl. GG der deutschen Verfassung, Art. 3 Abs. 2).
Darüber hinaus übersehen Sie völlig, dass weite Kreise des Kirchenvolkes
den Zugang von Frauen zum Priesteramt als für das Überleben der Kirche
dringend notwendig erklären. (Wir verweisen auf entsprechende Voten und
Beschlüsse von kirchlichen Synoden, Diözesanforen etc. sowie auf
Ergebnisse von Meinungsumfragen).
Durch das von Männern der Kirche aufgestellte Gesetz (c. 1024 CIC) wird
das Wirken des Hl. Geistes blockiert, dem nicht - auch nicht von Ihnen
als Vertretern des Lehramtes - verboten werden kann, Frauen zum
priesterlichen Dienst zu berufen.
Indem Sie dieses frauendiskriminierende  Gesetz und die zugrunde
liegende Lehre hartnäckig verteidigen und  seine Übertretung mit
schwersten Kirchenstrafen belegen, fügen Sie der Kirche schweren Schaden
zu. Damit ist der "Geist" der Inquisition, ihrer großen Irrtümer und
Schreckensherrschaft im Laufe der Kirchengeschichte, bis zum heutigen
Tag nicht überwunden, wie wir schmerzlich erfahren müssen.

Nachdem wir über 40 Jahre lang - schon vor  Beginn des 2. Vatikanischen
Konzils (1962-65) - in Wort und Schrift tragfähige Argumente gegen den
Ausschluss der Frau vom Priesteramt vorgebracht haben, dabei aber
keinerlei Umdenken bei den leitenden Amtsträgern der Kirche erreichen
konnten, sehen wir uns unter Berufung auf unsere Personwürde und unsere
Würde als Christinnen dazu herausgefordert, das Frauen diskriminierende
Gesetz  (c. 1024) zu übertreten, weil es nicht von Gott kommt, sondern
von Männern der Kirche über die Frauen verhängt wurde. Dabei stützen wir
uns auf das Schriftwort: "Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen"
(Apg 5,29).
Nicht wir haben der Kirche und den Gläubigen durch unsere Vorgehensweise
geschadet und ihnen "Ärgernis" bereitet, wie Sie behaupten, wenn wir
unsere verletzte Menschenwürde aktiv verteidigen, sondern Sie, indem Sie
Frauen durch Ihre Lehre und Gesetze bis heute nicht als volle Menschen
und Mitglieder der Kirche achten.

Geben Sie Gott die Ehre, dessen göttliche Geisteskraft zum
priesterlichen Dienst beruft, wen Sie will (vgl. 1 Kor 12,11), und
lernen Sie, überholte unmenschliche Gesetze und Strukturen der Kirche
endlich in Frage zu stellen und überwinden zu helfen!
Viele Menschen in der Kirche warten auf Ihre Einsicht und Bereitschaft
zur Umkehr!


Hochachtungsvoll


Dr. theol. Iris Müller

Dr. theol. Ida Raming

Dr. phil. Gisela Forster (Sprecherin der ordinierten Frauen für
Deutschland)

Christine Mayr-Lumetzberger (Sprecherin der ordinierten Frauen für
Österreich)

Sr. Adelinde Roitinger

Dagmar Celeste

Pia Brunner

---------------------------in english---------------------------------

Statement on the Decree of Excommunication

To the Congregation for the Doctrine of the Faith
Vatican City
Palazzo del S. Ufficio.

To the Cardinals:
Joseph Cardinal Ratzinger (Prefect)
Alfonso López Trujillo
Ignace Moussa I. Daoud
Giovanni Battista Re
Francis Arinze,
Jozef Tomko
Achille Silvestrini
Jorge Medina Estévez
James Francis Stafford
Zenon Grocholewski
Walter Kasper
Crescenzio Sepe
Mario Francesco Pompedda
pez Trujillo,

To the Bishops:
Tarcisio Bertone
Rino Fisichella,

Your Eminences,
Right Reverend Bishops,

In December 2002, the Congregation for the Doctrine of the Faith, with
the express approbation of the Pope, ratified the excommunication of the
seven women who were ordained as priests on 29 June 2002.  The Decree of
Excommunication was communicated to the spokeswomen for the group in
January 2003.

In our response to the Decree, we refer above all to point 2b of your
document, which is the aspect of the document which is fundamental to
your judgement and your procedure.

You accuse us of "formally and stubbornly denying the doctrine which the
Church has always taught and lived and which John Paul II definitively
laid down", namely that "the Church in no way has the power to
administer priestly ordination to women."  (This statement is based on
the Apostolic Letter Ordinatio sacerdotalis, no. 4).  The "denial of
this doctrine" qualifies as "the rejection of a truth that belongs to
the Catholic faith" and therefore deserves a just punishment  (cf. can
750 §  2;  1371 no. 1 CIC;  John Paul II, Apostolic Letter Ad tuendam
fidem, no. 4a).  In this manner, the women concerned contradict Church
doctrine about the "teaching office of the Successor to Peter" ? and "do
not in fact recognize the irrevocability of the papal declarations about
doctrines which must be absolutely held by all believers".

The Congregation for the Doctrine of the Faith therefore demands of us,
in agreement with the Pope, that we women should "firmly recognize and
hold" (Ad tuendam fidem no. 4)  a doctrine which demonstrably denies the
full dignity of women as well as their equality with men  (cf Gal 3:
26-28).  This denial has long been shown by a careful study of the
sources.  Every exclusion, and in this case by the central authority of
the Church (cf .1024 CIC) on the grounds of gender, is an unjustifiable,
violent encroachment on the freedom and dignity of a person;  it
inflicts great suffering on those concerned, i.e. on women,  and must
therefore be considered a grave offence.  Not for nothing did Vatican
Council II in the Pastoral Constitution on the Church (GS no. 29)
formulate the following:

Since all people have a spiritual soul and are created in God's image,
since they have the same nature and the same origin, since, redeemed by
Christ, they rejoice in the same divine vocation and destiny, therefore
the fundamental equality of human beings must be recognized more and
more.  Every form of discrimination in the societal and cultural
constitutional rights of the person, whether it be on grounds of sex or
race ? must be overcome and defeated, since it contradicts the plan of
God ? (cf also LG no. 32).

That the exclusion of women from all offices of ordination (according to
can. 1024, CIC) and the underlying doctrine itself, are both based on a
grave form of sexist discrimination, is to be judged not by you, but in
the first place by the women who are affected by this law.  To expect
that we, under the threat of the punishment of excommunication, will say
yes to such discrimination and that we will recognize the exclusion of
women as "truth that belongs to the Catholic faith", is inhuman, indeed
perverse - and deserves the strongest resistance, for the sake of the
dignity of women.

Unfortunately, we cannot recognize that you have truly become acquainted
with the long history of discrimination against women in the Church,
which has been set forth in countless scientific works of research  -
in that case you would have had to arrive at different conclusions about
the place of women in the Church.

You trace an argument in your Decree, following principles in line with
your "closed system", very far from the reality of society, which has
long recognized the equal human dignity of women and their human rights
as worthy of protected interest and has aligned its laws and regulations
accordingly  (cf the German Constitution, Art 3, # 2).  Moreover you
completely overlook the fact that in wider Church circles, the admission
of women to ordination has been declared as urgently necessary for the
survival of the Church.  (We refer to results of opinion polls as well
as votes and decisions by Church Synods, Diocesan Forums, etc.)  Through
the law which has been drawn up by men (can. 1024 CIC) the works of the
Holy Spirit are blocked.  No one, not even you who hold the teaching
office in the Church, can forbid the Spirit to call women to priestly
ministry.

Since you stubbornly defend this law and the underlying doctrine which
discriminate against women and you inflict the most severe canonical
penalties for its transgression, you are causing serious harm to the
Church.  In this way the "spirit" of the Inquisition, with its great
errors and reign of terror has not been overcome in the course of the
history of the Church, right up to the present day, as we must painfully
experience.

For more than forty years  -  even before the beginning of the Second
Vatican Council (1962 - 65) - we have brought forward sound arguments
against the exclusion of women from the priesthood, but there has been
absolutely no change in the thinking of the leading officials in the
Church.  Therefore we see ourselves as called and challenged, in our
human and Christian dignity, to transgress the law discriminating
against women (can. 1024), because it does not come from God, but has
been imposed by men within the Church on women.  Moreover, we find
support in the scriptural text:  "We must obey God rather than human
beings." (Acts 5, 29)

It is not we who have done harm to the Church and the faithful by
leading the way and causing "scandal", as you maintain, when we actively
defend our damaged human dignity, but you, because to this day in your
doctrine and law, you do not regard women as fully human and full
members of the Church.

Give God the glory, whose divine power in the Spirit calls to priestly
ministry whomever s/he wills (cf 1 Cor. 12, 11)  and be willing to call
into question your ways of thinking and your outworn inhuman laws and
structures of the Church.

Many people in the Church await your insight and your willingness to be
converted!

With friendly greetings,

Dr. theol. Ida Raming
Dr. theol. Iris Müller
Dr. phil. Gisela Forster
Christine Mayr-Lumetzberger
Sr. Adelinde Roitinger
Dagmar Celeste
Pia Brunner


(english translation: Dr. Pauline Fisher)

27. Juni 2003   Zwei der sieben PRIESTERINNEN werden zu römisch-katholischen BISCHÖFINNEN geweiht


Die Gruppe WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN IN DER RK KIRCHE gibt bekannt:

I.  HISTORISCH

Am 29. Juni 2002 wurden auf dem Donauschiff MS Passau die 7 Frauen aus
Österreich, Deutschland und Amerika: Dr. Iris Müller, Dr. Ida Raming,
Christine Mayr-Lumetzberger, Dr. Gisela Forster, Sr. Adelinde Roitinger
und Pia Brunner
zu römisch-katholischen Priesterinnen geweiht.

Vorausgegangen waren 40 Jahre Kampf um die Gleichberechtigung der Frauen
in der römisch-katholischen Kirche.

Auf diese Priesterinnenweihe reagierte Kardinal Ratzinger zusammen mit
12 Kardinälen mit der Exkommunikation der 7 Frauen.

II.  AKTUELL

Die 7 Priesterinnen  und die Gruppe WEIHEÄMTER FÜR FRAUEN  in der
römisch-katholischen Kirche geben nicht auf. Ende 2002 wandte sich ein rk Bischof
an Frau Dr. Gisela Forster, und überlegte mit ihr, Frauen auch zu rk Bischöfinnen zu
weihen, damit sie mit der APOSTOLISCHEN SUKZESSION auch Frauen in der ganzen Welt
weihen könnten

Alle 7 Priesterinnen, die sich am 29. Juni 2002 zu Katholische
Priesterinnen weihen ließen, wurden von der Frau Dr. Gisela Forster befragt,
ob sie  das Bischöfinnenamt annehmen würden.
Von den 7 Frauen erklärte sich Frau Christine Mayr-Lumetzberger aus Österreich
bereit, das Leitungsamt einer rk Bischöfin zu übernehmen. Frau Dr. Ida Raming und Frau Dr.Iris
Müller lehnten auf Grund ihres hohen Alters ab. Die anderen 3 Frauen
wollten weiterhin als Priesterinnen wirken.

Mehrere Bischöfe aus sehr unterschiedlichen Sukzessionsketten, die
selbst mit Dokumenten nachwiesen oder glaubwürdig versicherten, die
Kraft der apostolischen Sukzession zu besitzen, erklärten sich bereit,
den beiden Priesterinnen Dr. Gisela Forster und Christine Mayr-Lumetzberger
die Hände aufzulegen und sie zu Bischöfinnen zu weihen.

So wurden im letzten halben Jahr die beiden Priesterinnen Christine
Mayr-Lumetzberger aus Österreich und Dr. Gisela Forster aus Deutschland
zu rk Bischöfinnen geweiht. Der Weiheakt wurde notariell dokumentiert
und von Zeugen bestätigt.

Da gegenwärtig nicht davon auszugehen ist, dass die Glaubenskongregation
unter Kardinal Ratzinger für diese Bischöfinnenweihe Verständnis
aufbringen würde, wurde die Weihe im Geheimen durchgeführt.

Über die Personen der Bischöfe wurde vereinbart, dass ihre Namen derzeit
nicht öffentlich bekanntgegeben werden. Der Grund: Der Vatikan würde
Strafen erteilen und damit würde sich die Situation um das
Frauenpriestertum in der römisch-katholischen Kirche verschärfen.
Eine Eskalation der Konflikte beabsichtigen die  Frauen jedoch nicht,
auch kein Schisma, im Gegenteil, sie wollen, dass die Mitwirkung von
Frauen  heilsam sein soll für eine römisch-katholische Kirche, die in
ihren selbstgeschaffenen nicht historischen Problematiken rund um die
Ausgrenzung der Frau und die Überbetonung der  Sexualität fast erstickt.

Die Priesterinnen und Bischöfinnen glauben, dass Frauen in der rk Kirche
wichtig sind und den Menschen auf ihre Weise helfen können.
Die Reaktionen der Menschen auf die Priesterinnenweihe am 29. Juni 2002
haben gezeigt, dass ein großes Bedürfnis von Menschen, von Männern wie
von Frauen, da ist, eine Frau als Seelsorgerin zu bekommen.

Da Kardinal Ratzinger nach wie vor jede Diskussion über das Priesteramt
der Frauen verbietet, und mit harten Strafen kontert (siehe
Exkommunikation)  sehen die Frauen derzeit keine Chance für eine
argumentative Erörterung der Problematik, es bleibt ihnen nur der Weg
der direkten Handlung.

III. AUSBLICKEND

Nachdem zwei der 7 zu Priesterinnen geweihten Frauen nun die
apostolische Sukzession und damit die Verantwortung für die Weitergabe
der Ämter haben,  war das nächste Ziel sein, die apostolische
Sukzession zu den Frauen (Theologinnen, Ordensfrauen)  in die anderen 4
Erdteile der Welt zu tragen: Frauen aus Amerika, Afrika, Australien und
Asien sind bereit, rk Priesterinnen zu werden und in ihren Reihen eine
Frau, die für Leitungsarbeit geeignet ist, zu einer rk Bischöfin zu
wählen.

Rein vorsorglich wurde bereits eine weitere Bischöfin im Geheimen
geweiht. So ist die apostolische Sukzession für die Frauen gesichert.

IV. GRUNDSÄTZLICH

1. Die Frauen versichern, dass sie keine Konfrontation mit der rk Kirche
beabsichtigen. Sie sind zu diesen deutlichen Schritten gezwungen, weil
die Amtskirche ein  Diskussionsverbot über die Frauenordination verhängt
hat. Eine sachliche Auseinandersetzung mit Herantragen von Argumenten
von jeder Seite würde von den Frauen  bevorzugt. Da die
Glaubenskongregation jedoch den Dialog verweigert, bleibt den Frauen
nur das direkte Handeln.

2. Die Frauen  sind jederzeit bereit, sich mit Papst oder Präfekt zu
treffen oder in einer Kommission über die Problematik der
Frauenordination in der rk Kirche zu sprechen.

3. Die Frauen handeln nicht gegen Bibel und Evangelium: Die Ablehnung
des Frauenpriestertums ist ein Irrtum der späten Amtskirche und kein
von Christus her festgelegtes Gesetz. So wie es früher hieß, dass die
Zeugung von weiblichen Menschen auf "schlechte Winde" zurückzuführen
ist, so hat sich jede Abweisung der Frauen für Leitungsämter in der rk
Kirche als unsachlich und nicht begründet erwiesen. Die Logik und die
Auffassung, dass Frauen wertvolle und wichtige Mitglieder der
menschlichen Gemeinschaft sind, verlangt von den Frauen, die
Gleichberchtigung der Frau in der rk Kirche zu verwirklichen.

Dr. Gisela Forster, Sprecherin für Deutschland
Christine Mayr-Lumetzberger, Sprecherin für Österreich


7. August 2003   Dr. Patricia Fresen aus Südafrika wird in Barcelona zur röm.-kath. Priesterin geweiht

vom 5. bis 9. August 2003 treffen 700 Frauen aus der ganzen Welt im Rahmen der 2. europäischen Frauensynode. Am 7. August 2003 wird Frau Dr. Patricia Fresen aus Südafrika zur rk Priesterin geweiht.


26. Juni 2004   Weihe von weiteren Frauen aus Amerika, Kanada, Frankreich, der Schweiz und Lettland zu Diakoninnen


2005   Weihe von Dr. Patricia Fresen zur rk Bischöfin


2005   DREI GRUPPEN ENTSTEHEN

A Die Gruppe "ÄLTESTENRAT" in Österreich
B Die Gruppe "Rk PRIESTERINNEN EUROPA-WEST" in Deutschland
C Die Gruppe "ROMANCATHOLIC WOMENPRIESTS NORTHAMERICA" in Nordamerika
Da die Bewegung nun drei Bischöfinnen hat und immer mehr Frauen sich der Bewegung anschließen,
werden auch die "Wirkungsbereiche in drei Gruppen eingeteilt:

A In Österreich bleibt die Gruppe "ÄLTESTENRAT" unter der Leitung von Bischöfin
Christine Mayr-Lumetzberger bestehen.

B In Deutschland gründet sich die Gruppe "Rk PRIESTERINNEN EUROPA-WEST" unter der Leitung von Bischöfin
Dr. Gisela Forster

C In Nordamerika gründet sich die Gruppe "ROMANCATHOLIC WOMENPRIESTS NORTHAMERICA" unter Leitung von
Bischöfin Dr. Patricia Fresen

Die einzelnen Bischöfinnen übernehmen die Ausbildungsleitung in den angegebenen Regionen
Ausbildungsleiterin in Österreich wird Christine Mayr-Lumetzberger,
Ausbildungsleiterin in Deutschland wird Frau Monika Wyss,
Ausbildungsleiterin in Nordamerika wird Dr. Patricia Fresen

2005   Die Gruppe "Rk PRIESTERINNEN EUROPA-WEST" organisiert die Weihe von Genevieve Beney aus Frankreich

am 2. Juli 2005 wird Genevieve Beney aus Frankreich in Lyon von den rk Dr. Gisela Forster aus Deutschland, Dr. Patricia Fresen aus Südafrika und Christine Mayr-Lumetzberger aus Österreich zur ersten rk Priesterin Frankreichs geweiht. Die Weihe findet auf einem Schiff statt, das auf der Saone und der Rhone fährt. Die Weihezeremonie dauert über 3 Stunden. Viele begeisterte Menschen umarmen voll Freude Genevieve Beney. Die Leitung hat die Gruppe "Rk Priesterinnen EUROPA-WEST"


25. Juli 2005   Die Gruppe "ROMANCATHOLIC WOMENPRIESTS NORTHAMERICA" organisiert die Weihe von 9 Frauen auf dem St.Lawrence River in Kanada zu Diakoninnen und Priesterinnen


Am 25. Juli 2005 werden Dr. Michele Birch-Conery aus Kanada, Dr. Victoria Rue aus USA, Jean St Onge aus USA und Marie David aus USA zu rk Priesterinnen geweiht. Kathy Vandenberg, Dana Reynolds, Regina Nicolosi, Kathleen Strack und Dr. Rebecca McGuyver werden zu Diakoninnen geweiht.


5. Juni 2006   Dr. Ida Raming wird zur rk Bischöfin geweiht


24. Juni 2006   Die Gruppe "Rk PRIESTERINNEN EUROPA-WEST" organisiert die erste Weihe einer Frau aus der Schweiz zur Priesterin


31. Juli 2006   Die Gruppe "ROMANCATHOLIC WOMENPRIESTS NORTHAMERICA" organisiert die Weihe von 10-12 Frauen aus Nordamerika in Pittsburgh


Pfingsten 2007   Marie Bouclin, Cheryl Bristol und Marie Ellen Robertson werden zu Priesterinnen geweiht. Monica Killburn-Smith, Jim Lauder und Alice Iaquinta werden zu Diakonninnen geweiht. Die Weihe wird von der Gruppe ROMAN CATHOLIC WOMEN PRIESTS Northamerica organisiert.


9. April 2008   Dana Reynolds wird zur rk Bischöfin geweiht


Weihen 2008   Mehrere Frauen werden 2008 zu rk Priesterinnen geweiht


4. Mai 2008   Kathy Redig wird zur Priesterin geweiht


29. Mai 2008   Monica Kilburn-Smith wird zur Priesterin geweiht


20. Juli 2008   Gloria Carpeneto und Gabriella Velardi-Ward werden zu Priesterinnen geweiht


27. Juli 2008   Suzanne Dunn und Marilyn van Veersen werden zu Priesterinnen geweiht


14. August 2008   Janice Sevre-Duszynska wird in Lexinkton zur Priesterin geweiht

Die Predigt hält ein amtierender rk Priester, der daraufhin von seinem Orden gemaßregelt wird, Siehe auch www.romancatholicwomenpriests.org


2009/2010   Dana Reynolds, Regina Nicolosi, Joan Houk, Andrea Johnson, Bridget Mary Meehan und Olivia Doko werden zu rk Bischöfinnen geweiht


Januar 2010   Dr. theol. Ida Raming, rk Priesterin und rk Bischöfin veröffentlicht zusammen mit anderen Frauen das Buch: Frauen finden einen Weg, Litt-Verlag

Das Buch: Frauen finden einen Weg hat die ISBN Nummer 3-643-10240-9


Dezember 2010   Dr. theol. Ida Raming, rk Priesterin und rk Bischöfin veröffentlicht zu Benedikt und die Frauenordination eine Stellungnahme

Dezember 2010: Stellungnahme zu Aussagen von Papst Benedikt zur Frauenordination in dem Dialogbuch „Licht der Welt“

In seinem Buch „Licht der Welt“ nimmt der Papst auch Stellung zum Thema ‚Frauenordination’. Er beruft sich auf die Aussage seines Vorgängers Johannes Paul II.: „Die Kirche hat keinerlei Vollmacht, Frauen zu weihen.“ Der „Herr“ (Jesus bzw. Gott) habe „der Kirche eine Gestalt gegeben mit den Zwölfen (zu erg.: Männern!) und in deren Nachfolge mit den Bischöfen und den Presbytern, den Priestern“. Diese „Gestalt der Kirche“ sei von Christus her „konstitutiv“, daher nicht veränderbar.

Wir, Mitglieder der internationalen Bewegung Römisch-Katholische Priesterinnen (RCWP), sehen dagegen in der Berufung auf Jesus Christus und damit auf Gott für die Aufrechterhaltung der patriarchalen Struktur der Kirche eine schwere Beleidigung Jesu Christi und Gottes. Die Aussagen des Papstes ignorieren grundlegende historisch-theologische Forschungen: Aus dem faktischen Handeln Jesu (Berufung der zwölf Männer...), das sich aus der jüdischen Tradition (‚Zwölf Stämme Israels’) sowie aus der soziokulturellen Situation der Zeit Jesu eindeutig erklären lässt, dürfen keine für alle Zeit geltenden Normen abgeleitet werden. Bekanntlich konnten Frauen im antiken Israel kein öffentliches Zeugnis vor Gericht ablegen; sie durften in den Synagogen nicht öffentlich lehrend auftreten!

Hat Jesus etwa Sklaven und Nicht-Juden in die Gruppe der Zwölf berufen? Und sind aus der Tatsache, dass Jesus ausschließlich Juden für die Zwölfergruppe wählte, in der Folgezeit bis heute Konsequenzen für die Zulassung zu kirchlichen Ämtern gezogen worden, wie die Kirchenleitung es in Bezug auf die Frauen praktiziert? -

Die Aussagen des Papstes lassen auch die Ämterentwicklung in der frühen Kirche völlig außer Acht: Es gab nämlich durchaus Frauen als Diakoninnen, Presbyterinnen, Missionsapostelinnen! Gleichfalls setzt sich der Papst damit über die christliche Botschaft: „In Christus ist aufgrund von Glauben und Taufe nicht mehr ... männlich und weiblich...“ (vgl. Gal 3,27f) hinweg.

Der Papst betont: „Wir sind kein Willkürregime. Wir können nicht machen, was wir wollen...“. Gerade das Gegenteil davon wird durch sein Handeln erwiesen: Die derzeitige röm.- kath. Kirchenleitung (Papst mit Vertretern der Kurie) ist das eigentliche „Willkürregime“, - sie machen, was sie wollen“, indem sie gegen die Botschaft Jesu Christi und gegen die „Zeichen der Zeit“ an der patriarchalen Struktur der Kirche mit all ihren negativen Auswirkungen willkürlich und unbelehrbar festhalten!

Für die deutsche Sektion der internationalen Bewegung RCWP: Dr. theol. Ida Raming (rk Priesterin und Bischöfin) Herbst 2009: Veröffentlichung des ersten Buches über unsere internationale Bewegung RCWP: „Frauen finden einen Weg: Die internationale Bewegung Römisch-Katholische Priesterinnen“ (Herausgeberinnen: E. Hainz-McGrath, B. Mary Meehan, Ida Raming) Lit Verlag Münster / Berlin (ISBN Nummer: 978-3-643-10240-9)

(Die englische Fassung des Buches „Women find a Way ...“ erschien 2008)

Januar 2011   Dr. theol. Iris Müller, eine der ersten rk Priesterinnen verstarb am 30. Januar 2011


Dr. Iris Müller ist tot. Sie verstarb am 30. Januar 2011 in Stuttgart.

Dr. Iris Müller ist eine der 7 Priesterinnen, die sich 2002 auf dem Donauschiff MS Passau zu rk Priesterinnen weihen ließen: gültig, aber contra legem. Die Anerkennung durch den Vatikan wurde Dr. Iris Müller zeitlebens leider verwehrt.

Iris Müller (geb. 11.09. 1930)

hat nun ihren "guten Kampf gekämpft, ihren Lauf in dieser Welt vollendet..."  
(vgl. 2 Tim 4,7f).

Sie hatte schon früh hochherzige Ideale, die sie mit großem Einsatz zu
erfüllen suchte.
So war ihr Leben geprägt von Kampf und Anstrengungen,
auch von einigen erreichten  Zielen -
freilich nicht unbelastet von Demütigungen und Krankheiten.

Iris Müller entschied sich nach ihrem Schulabschluss
aus einer religiösen Berufung für ein Theologiestudium
mit dem Berufsziel: Pastorin.
Sie studierte zunächst an dem Katechetischen Oberseminar in Naumburg/Saale.
Es war ein Studienzentrum für diejenigen, die sich dem unterdrückerischen
Regime in der ehemaligen DDR nicht anpassten, sondern Widerstand
dagegen leisteten.
Schon als Schülerin wagte Iris Müller in diesem Staat das "freie Wort"
gegen politische Repression und Unterdrückung.

In Halle/Saale schloss sie ihr evangelisches Theologiestudium
mit einem Diplom ab (1958).
Nach Abschluss dieses Studiums konvertierte sie zur kath. Kirche.
Sie suchte dort u.a. einen tieferen religiösen, spirituellen Weg.

Aber ihr Schritt hatte für sie schwer wiegende existentielle Folgen:
Der Zugang zum Priesteramt war ihr als Frau verwehrt. Sie bekannte -
schon vor ihrer Konversion - offen, dass sie mit dieser Regelung
nicht einverstanden war, hoffte aber darauf, die verantwortlichen
Amtsträger in der kath. Kirche mit guten Argumenten davon überzeugen
zu können, dass der Ausschluss der Frau von geistlichen Ämtern auf
unhaltbaren theologischen Gründen basierte. 
Das war - aus heutiger Sicht - freilich ein großer Irrtum!
Aber Iris Müller ging konsequent auf dem eingeschlagenen Weg voran.

Sie musste aus existentiellen Gründen aus der DDR fliehen, -
für kath. Theologinnen gab es dort keine beruflichen Möglichkeiten -
das war 1959, zwei Jahre vor dem Mauerbau in Berlin.
Nach einer risikoreichen Flucht  in  Westdeutschland  angekommen,
konnte sie schließlich nach mehreren Umwegen und  Schwierigkeiten,
die sich ihr als Flüchtling entgegenstellten, das  Theologiestudium in
Münster fortsetzen. Sie schloss es mit der Promotion ab.

Während ihres Theologiestudiums trat sie als erste Frau in der kath.- theol.
Fakultät der Universität Münster freimütig für den Zugang von Frauen
zum Priesteramt ein, obwohl sie damals in keiner Weise existentiell
"abgesichert" war. 
Die Folgen dieses mutigen Vorgehens blieben nicht aus: das kleine Stipendium,
auf das sie als Flüchtling dringend angewiesen war, sollte ihr entzogen werden;
sie hatte keine Aussicht auf eine berufliche Anstellung  im kirchlichen Bereich.
Aber auf der anderen Seite konnte sie durch ihr mutiges Wort andere katholische
Frauen, die aufgrund ihrer Erziehung angepasst und eingeschüchtert waren,
"aufwecken" und erfüllte damit eine wirklich prophetische Aufgabe.

Auch nach ihrem Examen setzte sie ihren Kampf für die Befreiung der katholischen
Frauen aus diskriminierenden Fesseln fort -  durch Veröffentlichungen,
Vorträge und Korrespondenz; ferner durch den Aufbau einer Bibliothek
"Frau in den Religionen (vorwiegend:  Judentum, Christentum, Islam)"
in der theologischen Fakultät der Universität Münster. Die Überwindung der
Frauendiskriminierung nicht nur im Christentum, sondern auch in anderen
Religionen war für Iris Müller stets ein wichtiges Anliegen.

Als das Nein von Seiten des Vatikans zur Frauenordination immer massiver und
anhaltender wurde und sich keine Hoffnung auf eine "systemimmanente" Lösung
des Problems abzeichnete, entschied sich Iris Müller - zusammen mit 6 anderen Frauen -
zu einem öffentlichem Handeln gegen das bestehende Gesetz des Ausschlusses der
Frauen von der Ordination (CIC can. 1024): 
Sie wurde am 29. Juni 2002 zur Priesterin ordiniert.

So hat sie ihr Berufsziel erreicht - wenn auch noch nicht von der
"Amtskirche" anerkannt , - aber als eine Frau, die einen befreienden Weg für
ihre Schwestern eröffnet hat.

So hat Iris Müller ihren guten Kampf gekämpft -  damit sich auch
katholische Frauen ihrer "Freiheit als Töchter Gottes" in Zukunft einmal
erfreuen können.

Meditation und Religiosität waren für Iris Müller eine wirkliche Lebenshilfe,
aus denen sie die Kraft für die Bewältigung ihrer Lebensprobleme und  Belastungen
schöpfte. 
Ihr Konfirmationsspruch lautete:
"Wenn Gott an eines Menschen Wegen Gefallen hat, bringt Gott auch seine Feinde
zum Frieden mit ihm." (Prov.16,7).
Sie hat viel über dieses Bibelwort nachgedacht - es war rätselhaft/tiefsinnig
wie auch erschreckend für sie, nicht zuletzt, weil darin von "Feinden" die Rede ist. 

In ihrem Gebetbuch finden sich folgende von ihr persönlich geschriebene Zeilen:

"So geschieht im Tod das Wunder der Verwandlung. Über ihm liegt das unbesiegbare
Versprechen  der Erlösung und Auferstehung. Denn es bedeutet, dass ich alles,
was mir gehört, Gott übergebe - und Gott gibt es mir verwandelt zurück.
Leben besiegt den Tod."

Dies ist auch unser Glaube und unsere Hoffnung für die Verstorbene!
Ein edler, großmütiger  Mensch ist von uns gegangen und in den Frieden Gottes
heimgerufen worden.

Behalten wir Iris Müller in treuem Gedächtnis! 


(Ida Raming, im Winter  2011)




DR IRIS MÜLLER (born 11 September 1930)

„God chose those who by human standards count for nothing, to reduce to nothing
all those that do count for something, so that no human being may be boastful
before God” (1 Cor. 1, 28).

Iris Müller has now “fought the good fight to the end, run the race to the finish …”
(cf. 2 Tim 4,7)

She had great ideals from an early age, which she strove to fulfil with great
commitment. All her life, Iris knew struggle and effort in achieving the goals
she set herself and often had to contend with setbacks, humiliation and illness.

When she left school, Iris decided to study theology with the aim of becoming a
Protestant minister.  She began her religious studies at the Catechetical Institute
in Naumburg/Saule.  This was a Centre of Studies for those who were in opposition
to the oppressive communist regime in the German Democratic Republic (Eastern Germany).
Even as a student at school, Iris Müller dared to speak out against injustice and
oppression.  She completed a degree in theology in Halle/Saale in 1958.

Iris then converted to Catholicism. Her reasons included the search for a deeper,
more spiritual path.  But this step had serious consequences for her:  there was,
of course, no possibility of being ordained as a woman in the Catholic church.
Even before her conversion she said clearly that she did not agree with this rule
but she nevertheless hoped that it would be possible to convince those in authority
in the R.C. church that the exclusion of women from Orders was based on unacceptable
and unjust theological arguments.  This hope was, as we know with hindsight, very much
in vain. Nevertheless, Iris continued to follow her calling with great determination.   

On existential grounds, Iris was then forced to flee from the GDR because there was no possibility of any kind of  job for a dissident Catholic theologian in that part of
Germany at the time.  The year was 1959, two years before the Berlin Wall was built.
Having got to West-Germany - after a risky and troublesome flight, Iris was eventually
able, despite the many difficulties and setbacks, she encountered as refugee, to continue
her studies as a doctoral student in the theology department at the University of Münster.
She completed her doctorate there.  

During her doctoral studies at the university, Iris was the first woman to speak out
openly in favour of women’s ordination in the R.C. church, despite the fact that she
had no existential security whatever at the time.  The consequences of her courageous
stance on this issue were serious: she was threatened that even the small stipend she
received and so desperately needed because she was a refugee would be withdrawn and
there was, of course, no possibility of any official appointment within the official
church.   On the other hand, she was able to influence other Catholic women who,
because of their upbringing, were conformed in their thinking and also timid.
Through Iris’ guidance, some of them ‘woke up’ to the reality of discrimination against
women in the R.C. church and in this way, Iris Müller fulfilled a real prophetic role.

After her doctoral examination she continued the struggle for the freedom of Catholic
women from unjust discrimination by means of publications, talks and correspondence and
above all by building up a library on the theme of “Women in Religion, especially Judaism, Christianity and Islam” in the theological faculty of the University of Münster.
The overcoming of discrimination against women in all the major religions was always
close to Iris’ heart. 

As the years went by and the Vatican “NO” to women’s ordination became ever stronger
and louder, and as it became clear that there was no hope of achieving any change
within the ecclesial system itself, Iris Müller, together with six other women,
decided to take public action against the official law of the church, which excludes
women from ordination (CIC can. 1024).   
On June 29th 2002, Iris Müller was ordained a Catholic priest. 

Thus she had finally achieved her goal  - though not recognized and acknowledged by the
official church,  but as a woman who opened up for her sisters a way of liberation.

In this way, Iris Müller “fought the good fight”, so that Catholic women would,
in the future, be able to rejoice in their freedom as ‘daughters of God’.

Meditation and spirituality were very necessary to Iris.  It was from these that
she drew the strength to overcome the challenges and difficulties that she faced
in her life.  Her confirmation bible text was:  
When Yahweh is pleased with someone’s way of life,
He makes that person’s very enemies into friends”.   (Prov. 16,7)
She often reflected on this text:  it was both mysterious and deep for her and at
the same time frightening, because there is the mention of ‘enemies’.

In Iris’ prayer journal, I found the following words which she herself wrote:
“So in death, what happens is the miracle of transformation.  Over death, there
lies the invincible promise of salvation and resurrection.  This means that I surrender
to God everything that I am and have  -  and God gives it back to me, transformed.
Life triumphs over death.”

This is also our faith and our hope for the deceased.
A truly noble, generous person has gone before us, having been called into the peace
of God.

Let us keep Iris Müller in faithful remembrance!


(Ida Raming, Winter 2011 – English translation: Dr. Patricia Fresen)

2013 Alle Welt wartet auf Reformen von Papst Franziskus  

Papst Franziskus scheint ein gütiger und barmherziger Papst zu sein.

2013 Josef Ratzinger gibt als Papst auf.
Kann Papst Franziskus die Kirche reformieren?

sept 2015   Weltweiter Kongress in Philadelphia für die Ordination von Frauen in der rk Kirche


Weltweiter Kongress für die Ordination von Frauen


2015 in Philadelphia Konferenz der weltweiten Bewegung für die Priesterweihe von Frauen in der römisch-katholischen Kirche  


Tausende von Frauen aus unterschiedlichen Bewegungen
für die Gleichberechtigung von Frauen in der römisch-katholischen Kirche
nehmen an dem Kongress von Philadelphia im September 2015
teil und fordern vehement, Frauen in der rk Kirche nicht länger zu diskriminieren.

Papst Franziskus sagt auf der Rückreise aus den USA
auf die Frage eines Journalisten:
"Werden wir eines Tages Priesterinnen in der rk Kirche sehen"
ein klares Nein: "That cannot be done..."

Manchmal müssen erst Welten zerbrechen,
bevor Menschen vernünftig, tolerant und mutig handeln.


2015 Die rk Priesterin und Bischöfin Dr. Ida Raming schreibt einen offenen Brief an Kardinal Gerhard Ludwig Müller  

2015 Die rk Priesterin Dr. Ida Raming schreibt einen offenen Brief an
Kardinal Gerhard Ludwig Müller

Dr. theol. Ida Raming
							Dezember 2015

An den
Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre (CDF)
Kardinal Gerhard Ludwig Müller
Palazzo del Sant'Uffizio
00120 Città del Vaticano

Sehr geehrter Herr Kardinal,
In Sorge um Fehlentwicklungen in der gegenwärtigen römisch-katholischen Kirche, die dem Geist Jesu Christi fundamental widersprechen, wende ich mich an Sie als Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre.
Gestatten Sie bitte, dass ich mich zunächst kurz vorstelle:
Ich bin katholische Theologin und bin im Fach Theologie an der kath.- theologischen Fakultät der Unversiät Münster i. J. 1970 promoviert worden. Ich bin ebenfalls aktive Zeitzeugin des 2. Vatikanischen Konzils (Eingabe an das Konzil i. J. 1963, gemeinsam mit Dr. Iris Müller, gest. 2011).
In meiner Disseration (veröffentlicht: 1973; 2. Aufl. 2002; englische Übersetzung: 1976 u. 2. Aufl. 2004) befasste ich mich intensiv mit der Stellung und Wertung der Frau in der röm. - kath. Kirche, im besonderen mit den Gründen für ihren Ausschluss vom diakonalen und priesterlichen Dienst.
Mein Lehrer (gest. 1988) war ein ausgewiesener Kenner der kirchlichen Rechtsgeschichte und des kirchlichen Rechts.
Seit meiner Promotion habe ich die innerkirchliche Entwicklung in diesem Themenbereich aufmerksam weiter verfolgt und zahlreiche Artikel und auch mehrere Bücher dazu veröffentlicht.
Bei meinen Forschungen zu dieser Thematik gewann ich einen tiefen Einblick in die lange Geschichte der Frauendiskriminierung in der katholischen Tradition: Es waren nicht nur bestimmte Frauen diskriminierende Bibelstellen, auf die ich stieß, sondern auch Aussagen von Kirchenvätern und Kirchenlehrern (z.B. Augustinus, Thomas v. Aquin u.a.), bei denen die Auffassung herrscht, Frauen seien sowohl seinsmäßig/genetisch als auch moralisch minderwertig. Deshalb seien sie auf den Stand der Unterordnung (status subiectionis) verwiesen. Als Folge wurde auch die Gottebenbildlichkeit der Frau in Frage gestellt oder z.T. völlig negiert und der Frau die Ordinationsfähigkeit zm Priesteramt abgesprochen (vgl. die Argumentation von Th. v. Aquin u.a. zum Status subiectionis und zur Ordination von Frauen).
Oben genannte Texte gingen als Rechtsquellen in das Corpus Iuris Canonici ein und bildeten die Basis für die angebliche Ordinationsunfähigkeit der Frau, wie sie im CIC/1917 c. 968 § 1 kirchenrechtlich bindend festgestellt wurde: „Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann“. Trotz fundierter Einwände und Resolutionen katholischer Frauenverbände und vorliegender wissenschaftlicher Untersuchungen wurde dieses Gesetz unverändert in den CIC/1983 c. 1024 übernommen.
Als Ergebnis stellt sich heraus: Der Ausschluss der Frauen von der Ordination (zum Priesteramt) basiert auf einer schweren, Jahrhunderte alten Diskriminierung der Frau, was aufgrund zahlreicher Quellenbelege eindeutig belegt werden kann.
Diese Diskriminierungsgeschichte ist bis heute von der Kirchenleitung nicht kritisch aufgearbeitet worden und folglich auch nicht überwunden.
Zwar vermeiden es die jetzigen verantwortlichen Amtsträger der Kirche, den angeblichen Minderwert der Frau noch heute als Grund für ihren Ausschluss von der Ordination anzuführen – das verbietet ihnen die gegenwärtige Denkweise in demokratischen Staaten – aber hinter allen derzeitigen Begründungen, die vom Lehramt der Kirche für den Ausschluss der Frauen von der Ordination vorgebracht wurden und werden, verbirgt sich die bis heute nicht überwundene Diskriminierung der Frauen:
So beruft sich das kirchliche Lehramt auf den angeblich „freien“ Willen Jesu Christi bei der Auswahl von ausschließlich 12 Männern für das Apostelamt (Ordinatio Sacerdotalis Nr. 2). 	 	
Bei diesem Argument wird aber die Situation/Stellung der Frau zur Zeit Jesu
 (= nicht geschäftsfähig, ausgeschlossen vom Zeugnis vor Gericht und von öffentlicher Lehre!) völlig ausgeklammert. Jesus hätte damals keineswegs eine Frau in die Gruppe der 'Zwölf' berufen können: Hätte sie doch als Frau nicht öffentlich lehrend in den Synagogen auftreten und öffentliches Zeugnis für Jesus ablegen können, wozu aber die Männer-Apostel beauftragt waren! Ebenso wäre es für Jesus nicht möglich gewesen, etwa einen (geschäftsunfähigen) Sklaven in die Gruppe der Zwölf aufzunehmen, um z.B. die Befreiung von Sklaven zu fördern.
Hier ist evident: eine kirchliche Lehre ohne Einbeziehung sozio-kultureller und geschichtlicher Entwicklungen kommt notwendigerweise zu Fehlschlüssen und Falschlehren!
Die Vertreter des kirchlichen Lehramts berufen sich bei dem fortdauernden Ausschluss der Frauen vom Priesteramt auf das „Vorbild Christi“ und auf „Gottes Plan für seine Kirche“ (OS Nr. 1). Sie scheuen sich also nicht, Gott selbst für den Ausschluss der Frauen verantwortlich zu machen. Auf diese Weise beleidigen sie in schamloser Weise die Gerechtigkeit und Heiligkeit Gottes und setzen der Freiheit Gottes patriarchale Schranken entgegen.
Zur Begründung der Ordinationsunfähigkeit der Frau verweist das kirchliche Lehramt darüber hinaus auf das „andersartige Wesen, die „andersartige Rolle“ der Frau (z.B.  nur ein Mann könne den „Bräutigam“ Jesus der „Braut-Kirche“ gegenüber repräsentieren (Inter insigniores    Nr. 5 u. OS  Nr. 2).
Wer aber definiert das Wesen und die 'Rolle der Frau'? Es sind die Amtsträger der Kirche, denen gegenüber sich die Frauen in einer untergeordneten Stellung befinden!
Dabei ist entlarvend, dass von kirchenamtlicher Seite regelmäßig betont wird, dass der Ausschluss der Frau von der Ordination keine Diskriminierung oder Benachteiligung der Frau beinhalte (z.B. OS Nr. 3).
Das sagen die herrschenden Amtsträger zur Beschwichtigung der Unterdrückten – zur Verschleierung des von ihnen verursachten Un-Rechts! Wahr dagegen ist: Nur die von diesem Un-Recht und Ausschluss Betroffenen – die Frauen – können ausdrücken, was sie als Diskriminierung empfinden, nicht aber die Herrschenden (= kirchliche Amtsträger)!

Entgegen den amtskirchlichen Verlautbarungen (die Kirche habe keine „Vollmacht“ von Jesus/Gott, Frauen zur Ordination zuzulassen, s. z.B. OS Nr. 4) betone ich:
Die Kirche bzw. die leitenden kirchlichen Amtsträger haben durchaus die Vollmacht von Gott, Frauen zur sakramentalen Ordination, zu Diakonat und Priesteramt, zuzulassen. Sie können sich mit „Fug und Recht“ z.B. auf folgende Bibelstellen berufen:
1 Kor 12,11: Es ist Gottes heiliger Geist (heilige Geistkraft), die „jedem, jeder zuteilt, wie Sie/Er will...“ - d.h.: Gott lässt sich nicht vorschreiben, nur Männer zum priesterlichen Dienst zu berufen. Frauen stehen gegen diese dem freien Geist Christi widersprechende Handlungsweise der Amtskirche auf und geben öffentlich Zeugnis von ihrer priesterlichen Berufung, die aus Ehrfurcht und Gehorsam gegenüber Gottes heiliger Geistkraft nicht unterdrückt werden darf!
	
Gal 3,26-28: „Ihr alle seid ja in Christus Jesus Söhne und Töchter Gottes durch den Glauben. Denn da ihr in Christus hineingetauft seid, habt ihr Christus angezogen. Da gilt nicht mehr Jude oder Grieche, nicht mehr Sklave und Freier, nicht mehr Mann oder Frau (nicht 'männlich und weiblich'); denn ihr alle seid einer in Christus Jesus...“
Diese Texte warten bis heute auf ihre Anerkennung und Verwirklichung!
Es ist die Befangenheit der verantwortlichen Kirchenmänner im patriarchalischen Un-Geist, der ihre Realisierung verhindert – zum Schaden der Kirche. Ihr angemaßtes Herrentum, das dem Geist des dienenden Jesus total widerstrebt, blockiert dringend nötige Reformen im Hinblick auf die Stellung der Frau in der Kirche – also eine Erneuerung der Kirche im Geist Jesu Christi.

Meine Hoffnung und mein Glaube ist dennoch: Gottes lebendiger heiliger Geist wird die Kirche – trotz widerstrebender Kirchenleitung - „in alle Wahrheit einführen“ (vgl. Joh 16,13), auch in bezug auf die Stellung und Wertung der Frau!

Im Glauben an diesen „Geist der Wahrheit“ grüße ich Sie,

	Ida Raming


(Der „Offene Brief“ ist in der Zeitschrift „Imprimatur“ Nr. 4, 2015, S. 217-219 veröffentllicht)


2016 Der katholische Theologe und Psychologe Wunibald Müller aus Münsterschwarzach antwortet in einem Interview in der SZ vom 4. Januar 2016: Es tut sich etwas  

2016 Der katholische Theologe und Psychologe Wunibald Müller aus Münsterschwarzach antwortet in einem Interview in der SZ vom 4. Januar 2016:
Es tut sich etwas...Die Leute trauen sich mehr. Ich habe jetzt vor der Senioren-CSU geredet: Gestandene Frauen treten für das Priestertum der Frau ein.

Das Interview vom 4. Januar 2016 führte der SZ Redakteur: Matthias Drobinski


April 2017 Adelinde Roitinger, eine der DANUBE SEVEN, stirbt  


Nach Dr. Iris Müller ist nun auch die zweite der DANUBE SEVEN verstorben:
Frau Adelinde Roitinger

Gelobt seist du, mein Gott,
durch jene, die verzeihen um deiner Liebe willen
und Krankheit ertragen und Drangsal.
Selig jene, die solches ertragen in Frieden,
denn von dir werden sie gekrönt.

aus dem Sonnengesag des hl.Franziskus

Wir trauern um unsere liebe Schwester, Tante, Freundin und Priesterin, Frau

Adelinde Theresia Roitinger

Theresia wurde 1938 in Weibern in Oberösterreich geboren. Mit 15 Jahren trat sie in die Kongregation der Halleiner Schulschwestern ein. Dort erhielt sie den Ordensnamen Schwester Adelinde. Nach Ausbildung und Studien unterrichtete sie in den Schulen der Franziskanerinnen. In verschiedenen Tätigkeitsbereichen übte sie ihren Dienst mit großer Freude und Verlässlichkeit aus. Ihre Musikalität und ihr musikalisches Wirken erfüllten den Satz „wer singt, betet doppelt“ mit Leben und Klängen. Das franziskanische Armutsideal lebte sie mit starker Überzeugung und ließ sich ausnützen, wenn es ihr gottgefällig erschien.

Ihrer Familie und allen verwandten war sie innig verbunden. Als Ordensfrau unverheiratet und kinderlos ist Adelinde allen Familienmitgliedern Vertraute, Erzieherin und Unterstützerin gewesen. Sie hat bei allen einen wichtigen Platz im Herzen.

Nach ihrer Pensionierung beschritt Adelinde einen prophetischen Weg. Sie ließ sich von ihrer Gemeinschaft beurlauben und begann aktiv für die Frauen in Kirche und Welt Stellung zu beziehen. Sie konnte Ungerechtigkeiten nicht länger wort- und tatenlos hinnehmen. Sie bereitete sich auf den priesterlichen Weg vor und wurde am 29. Juni 2002 zur Priesterin geweiht. Die Freude im geistlichen Dienst wurde durch den Ausschluss aus der Schwesterngemeinschaft schmerzlich beeinträchtigt.

Mit Schwester und Neffen erlebte sie viele Freuden bei ihren Reisen zu Verwandten besonders aber nach Spanien. Sie war dankbar, dass es ihr möglich war, in ihrem Alter noch viel zu sehen und zu lernen.

Die letzten Jahre verbrachte Adelinde in ihrer „Klosterzelle“ im betreuten Wohnhaus. Dies entsprach ihrer religiösen Einstellung und ihrer Verbundenheit mit dem Hl. Franziskus.

Sie ertrug ihre schwere Krankheit tapfer und immer wieder voll Zuversicht. Sie erkannte aber sehr klar Ende März, dass ihre Kraft zum Leiden in die Bereitschaft zum Sterben überging. Am Passionssonntag, 2. April 2017 ist Adelinde wohlvorbereitet, versehen mit den hl. Sterbesakramenten zu Gott heimgegangen.

Wir beten für Adelinde und uns alle am Mittwoch, 12. April um 14.00 Uhr beim Trauergottesdienst in der Pfarrkirche Weibern. Anschließend tragen wir die Urne mit Adelindes Asche zu Grabe.

Maria Meixner – Schwester im Namen aller Verwandten

+Christine Mayr-Lumetzberger für die Initiative Weiheämter für Frauen in der römisch katholischen Kirche;   


Juli 2017An der Universität von Graz erscheint die Doktorarbeit: DIE DONAUPRIESTERINNEN ISBN 978-3-7439 -1133 -8  



2017 An der Universität von Graz erscheint die Doktorarbeit:
DIE DONAUPRIESTERINNEN  THE DANUBE SEVEN von Frau Dr. Barbara Velik-Frank
ISBN 978-3-7439-1133-8
Verlag tredition.
Doktorvater ist Professor Rainer Bucher, Pastoraltheologe, theologische Universität Graz.

Die Doktorarbeit ist hervorragend geschrieben und wurde mit summa cum laude beurteilt.
Wir gratulieren!


Juni 2022Jubiläumsfeier 20 Jahre Priesterinnen  


 
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